Jener Afghane, der am Freitag beim Wiener Donauinselfest einen 26-Jährigen mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben soll, ist wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt. Das heißt, es besteht nach Meinung des zuständigen Staatsanwalts keine Tat-Wiederbegehungsgefahr, keine Flucht- und keine Verdunkelungsgefahr, das sind jene Gründe, die für eine U-Haft-Verhängung ausschlaggebend sind.
Dies ohne Befragung des Opfers, also des Hauptzeugen, der aufgrund seiner Verletzungen noch nicht vernehmungsfähig ist, einfach anzunehmen, erscheint zumindest hinterfragenswert. Der Tatverdächtige kann sich bis dahin ein nettes Alibi basteln oder gar in seine Heimat reisen, um sich der Bestrafung zu entziehen.
“Keine ausreichenden Beweise”
Nach derzeitigem Ermittlungsstand gebe es angeblich keine ausreichenden Hinweise, die eine U-Haft rechtfertigen würden, erläuterte Behördensprecherin Nina Bussek. Der 22-Jährige bestreite, zugestochen zu haben. Ihn in die gegenteilige Richtung eindeutig belastende Beweisergebnisse lägen derzeit nicht vor. “Es konnte somit nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass ein dringender Tatverdacht gegeben ist”, meinte Bussek. Die Anklagebehörde warte nun den Polizeibericht und die Übermittlung niederschriftlicher Einvernahmen ab, von denen das weitere Vorgehen abhängt.
“Alle gesetzlich notwendigen Schritte eingehalten”
Der Verdächtige sei nach seiner Festnahme natürlich niederschriftlich vernommen worden, betonte Daniel Fürst von der Wiener Landespolizeidirektion. “Die Kollegen haben alle Schritte, die gesetzlich vorgesehen sind, eingehalten”, so der Sprecher. Der Afghane habe dabei bestritten, auf den 26-Jährigen eingestochen zu haben. Nach Rücksprache mit der Journalstaatsanwältin sei schließlich die Anzeige auf freiem Fuß erfolgt, wobei von absichtlicher schwerer Körperverletzung und räuberischem Diebstahl ausgegangen wurde. Die Anklagebehörde ist seit der StPO-Reform 2008 Leiterin des Ermittlungsverfahrens.
Schweigen über die Aussagen der Freundin des Opfers?
Das Opfer selbst konnte bisher nicht von der Polizei befragt werden. Der 26-Jährige ist noch nicht vernehmungsfähig. Sehr wohl als Zeugin vernommen wurde aber seine Freundin. Das stellte die Landespolizeidirektion am späten Mittwoch Nachmittag klar, ohne Details ihrer Aussage zu veröffentlichen.
Opfer verfolgte Handtaschenräuber und wurde niedergestochen
Das 26-jährige Opfer hatte am Freitag zusammen mit seiner Freundin (23) das Donauinselfest besucht. Der 22-jährige Afghane soll sich dabei die Tasche der Frau geschnappt haben und damit davongerannt sein. Der Freund der Beraubten nahm die Verfolgung auf und holte den Flüchtenden schnell ein. Es kam zu einem Handgemenge zwischen den beiden Männern. Dabei soll der 22-Jährige plötzlich ein Messer gezogen und auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.
Notoperation noch in der Tatnacht
Der 26-Jährige sackte lebensgefährlich verletzt zusammen, er hatte einen Lungenstich erlitten. Der 22-Jährige konnte kurz nach der Tat bei der Ö1-Bühne festgenommen werden. Das Opfer musste noch in der Nacht notoperiert werden, sein Zustand ist mittlerweile stabil. Quelle: krone.at