Immer eigenartige Parallelhandlungen werden in der sogenannten Causa “Ibiza-Video” durch handelnde Personen gesetzt. Der Ex-Sicherheitsberater Sascha Wandl, der, nach eigenen Angaben, der “Lehrherr” für Beteiligte an der Herstellung des “Ibiza-Videos” gewesen sein soll, entzog sich am gestrigen Mittwoch einer Verhandlung als Beschuldigter am Straflandesgericht Krems durch einen Krankenhausaufenthalt. Wie jetzt Medienberichte wiedergeben, soll der Krankenhausaufenthalt unter anderem das Ergebnis von übermäßigem Alkoholkonsum gewesen sein. Wandl befindet sich mutmaßlich nicht nur wegen des angesetzten Strafprozesses, sondern auch wegen seiner Nähe zu den Beteiligten an der “Ibiza-Video”-Produktion in einer offensichtlichen Zwangslage.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Wandl in einer massiven Existenzangst befindet, und deshalb dem Alkohol vor der Verhandlung zugesprochen hat. Die Richterin hat jedenfalls den Strafprozess auf Herbst vertagt.
Richterin verwehrt sich gegen “Ibiza-Video”-Zusammenhang
Ebenfalls interessant ist, dass die zuständige Richterin im Kremser Straflandesgericht bereits jetzt öffentlich verlautbart hat, dass es im Verfahren nicht um “Ibiza” gehen werde und sie keinerlei diesbezügliche Fragen und Stellungnahmen zulassen werde. Andere Verfahrensbeteiligte wie ein Parteienvertreter einer im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Wandl und seinen Ex-Kooperationspartnern mutmaßlich ausspionierten Firma wollen aber sehr wohl Handlungsstränge aus dem Tatbestandssubstrat des Strafverfahrens mit Vorgängen rund um das “Ibiza-Video” zur Sprache bringen.
Uns so könnten in diesem Zusammenhang auch weitere Hintergründe wie die auch in der ehemaligen DDR durch das Ministerium für Staatssicherheit angewendeten Methoden als grundsätzliches Handwerkszeug einer beruflichen Grauzone im Detektiv- und Sicherheitsberatermilieu releviert werden.