EU-Gericht

Viele EU-Vorgaben wirken direkt oder indirekt in Österreich – doch kaum eine Regel wird vorab umfassend auf ihre Folgen geprüft.

8. Juni 2026 / 09:00 Uhr

Brüssels Gesetzesflut, doch Folgen werden nicht geprüft

Wenn in Brüssel neue Regeln verabschiedet werden, spüren das die Bürger, die Unternehmen und die Verwaltungen. Umso wichtiger wäre, dass vorab klar geprüft wird, welche Kosten, Pflichten und Nebenwirkungen neue EU-Vorgaben auslösen.

Einfach ignoriert

Doch das geschieht nicht. So hat die EU-Kommission im Jahr 2024 insgesamt 1.148 Rechtsakte vorbereitet oder angenommen, darunter 123 Richtlinien und Verordnungen sowie eine große Zahl technischer Rechtsakte. Umfassende Folgenabschätzungen gab es aber nur bei 25.


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Folgenabschätzungen sind im EU-Verfahren verpflichtend vorgesehen, wenn erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind – aber sie sind keine automatische Pflicht für jeden einzelnen Rechtsakt.

Steuerungsinstrument vorhanden

Solche Folgenabschätzungen – auf EU-Ebene häufig als „Impact Assessments“ bezeichnet – sollen klären, ob ein Eingreifen der Europäischen Union überhaupt notwendig ist und welche Auswirkungen verschiedene Lösungswege hätten. Untersucht werden sollen wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen.

Besonders wichtig ist dabei, wie sich neue Vorschriften auf kleine und mittlere Unternehmen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Vernünftiger Prozess vorhanden

Nach den Regeln der EU-Kommission sind Folgenabschätzungen Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung. Sie werden in der Vorbereitungsphase durchgeführt, also bevor die Kommission einen Vorschlag abschließt.

Am Beginn steht die Analyse des Problems: Welches Ziel soll erreicht werden, welche politischen Optionen gibt es, und welche Folgen sind zu erwarten? Danach können Interessenträger Stellung nehmen. Später werden sie zu den wesentlichen Punkten konsultiert. Sobald ein Vorschlag samt Bericht veröffentlicht wird, können Bürger, Unternehmen und Organisationen erneut Rückmeldung geben.

Kommission rechtfertigt seltene Folgenabschätzungen

Die Kommission verteidigt die geringe Folgenabschätzung mit dem Hinweis, dass nicht jeder Rechtsakt dieselbe Tragweite habe. Viele Vorschriften beträfen technische Details oder Anpassungen, die nach Einschätzung der Behörde keine umfassende Prüfung rechtfertigten.

Vollständige Folgenabschätzungen würden vor allem dann erstellt, wenn politische Entscheidungen mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen anstehen.

Billige Ausrede

Doch auch scheinbar technische Änderungen können in der Praxis weitreichende Folgen haben. Neue Grenzwerte, geänderte Begriffsdefinitionen, andere Kennzeichnungspflichten, zusätzliche Nachweise oder angepasste technische Spezifikationen können für Unternehmen bedeuten, dass Maschinen umgestellt, Messverfahren angepasst, Datenbanken geändert oder Zertifizierungen erneuert werden müssen.

Für kleinere Betriebe kann schon eine begrenzte Änderung erheblichen Aufwand verursachen.

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