Christian Hafenecker

Die Volkspartei habe sich zum „größten Verräter österreichischer Interessen aller Zeiten“ entwickelt, wirft FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker der ÖVP vor.

20. März 2026 / 08:34 Uhr

Trotz offenen EuGH-Verfahrens: Regierung gibt grünes Licht für Mercosur-Vorabstart

Die österreichische Bundesregierung hat dem EU‑Mercosur-Abkommen per Umlaufbeschluss zugestimmt – ohne öffentliche Debatte und ohne neuerliche Befassung des Nationalrats.

Vorwurf des Bauernopferns

Für die FPÖ ist das ein Tabubruch auf dem Rücken der heimischen Landwirtschaft. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wirft Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) vor, „hinter dem Rücken des Parlaments und der Bevölkerung“ zu agieren: 

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ÖVP-Kanzler Stocker versetzt Bauern den Todesstoß.

Für Hafenecker ist das eine „stille und heimliche Zustimmung“ der Regierung zum umstrittenen Handelsabkommen.

Demokratie? Parlamentsbeschluss ignoriert

Stocker stelle „seine Hörigkeit gegenüber den Brüsseler Zentralisten rund um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unter Beweis und ignoriere damit den Willen des Parlaments, das sich einstimmig gegen das Mercosur-Abkommen gestellt hat. Das ist einfach nur falsch und verschlagen.“

Dass der Kanzler im EU‑Hauptausschuss des Nationalrats nach Darstellung der FPÖ kein Wort über den bereits vorbereiteten österreichischen Zustimmungsakt verloren habe, wertete Hafenecker als Täuschung: 

Wenn er Mercosur haben will, soll er es öffentlich sagen – und nicht im Geheimen in Kraft setzen, während man im Parlament so tut, als wäre man dagegen.

ÖVP-Verrat an den Bauern

Besonders scharf geht der FPÖ-Generalsekretär auch mit der ÖVP-internen Bauernvertretung ins Gericht:

Der Bauernbund glaubt offensichtlich, dass die Bauern dumm sind! Die Bauern lassen sich von der ÖVP aber längst nicht mehr hinters Licht führen.

Langer – erfolgloser – Kampf gegen Mercosur

Das Mercosur-Abkommen ist das Ergebnis von mehr als zwei Jahrzehnten Verhandlungen zwischen der EU und den südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay. Bereits Ende 1995 wurde ein Assoziierungsabkommen als Vorstufe eines späteren Freihandelsvertrags unterzeichnet. Der eigentliche Handelspakt wurde erst im Juni 2019 ausverhandelt – begleitet von breiter Kritik im EU‑Parlament und in mehreren Mitgliedstaaten.

Abbau von Zöllen

Kern des Abkommens ist der weitgehende Abbau von Zöllen in beide Richtungen. So sollen rund 91 Prozent der Zölle auf EU‑Exporte in die Mercosur-Staaten schrittweise entfallen, ebenso etwa 92 Prozent der Zölle auf Importe aus Südamerika in die EU. 

Weil Europa damit mit billigen und ohne tierschutzstandards erzeugten Lebensmitteln überschwemmt werden dürfte, wurden für bestimmte Agrarprodukte Übergangsfristen und Kontingente vorgesehen.

Rechtliche Winkelzüge

Politisch brisant ist die Konstruktion des Vertrags: Die EU-Kommission hat das Abkommen in einen politischen Teil und einen handelspolitischen Teil aufgespalten.

Für den Handelsteil genügt eine qualifizierte Mehrheit im Rat, nationale Parlamente müssen diesem Teil nicht zustimmen. Genau dieser „Kunstgriff“, mit dem nationale Vetorechte umgangen werden, ist seit Jahren Gegenstand heftiger Kritik.

Vorläufige Anwendung ab 2026 – ohne Parlamentszustimmung

Uruguay, Argentinien und Brasilien haben das Abkommen bereits ratifiziert; in Paraguay läuft der Ratifizierungsprozess, die Zustimmung des Unterhauses steht dort noch aus.

Der Ministerrat der EU hat im Jänner mit qualifizierter Mehrheit dem Abkommen zugestimmt, darauf folgte die Unterzeichnung durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das EU-Parlament selbst hat dem Vertrag allerdings bis heute nicht zugestimmt. Das ist das erste Mal, dass ein solches gesplittetes Handelsabkommen ohne vorherige Zustimmung des EU-Parlaments zur Anwendung kommt.

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Es beschloss im Jänner lediglich, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, um prüfen zu lassen, ob das Konstrukt des Abkommens mit den EU‑Verträgen vereinbar ist. Solche Gutachtenverfahren dauern meist 16 bis 24 Monate.

Trotz dieses laufenden Prüfverfahrens kündigte die EU-Kommission an, das Abkommen vorläufig anwenden zu wollen – voraussichtlich ab 1. Mai. Möglich ist das, weil der EU‑Rat bereits grünes Licht gegeben hat und die Kommission Abkommen mit Drittstaaten vorläufig in Kraft setzen kann, wenn diese Staaten ratifiziert haben.

Demokratische Bruchlinie

Die FPÖ spricht angesichts dieses Vorgehens von einem demokratiepolitischen Dammbruch. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Roman Haider kritisiert, das „Ausschalten der Parlamente und das Ignorieren des Europäischen Gerichtshofs“ erinnere „mehr an autokratische Staaten als an eine funktionierende Demokratie“.

Von der Leyen setze sich damit „nicht nur über gültiges Recht hinweg, sondern verstoße auch massiv gegen die demokratischen Grundprinzipien der EU“.

Vorwurf der Aushebelung der Demokratie

Hafenecker knüpft daran an und wirft der Kommissionspräsidentin vor, das Abkommen „einfach in Kraft“ zu setzen, obwohl der EuGH noch prüft – ein Schritt „ohne jegliche Legitimation“.

Kanzler Stocker sei „sofort zur Stelle“ gewesen und habe „für diesen Bruch durch von der Leyen sogar noch seinen Segen“ gegeben. Damit unterstütze er „die Aushebelung der Demokratie und gibt den Bauern gleichzeitig den Todesstoß“.

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