Christoph Luisser

Der von der FPÖ nominierte Volksanwalt Christoph Luisser will Klarheit schaffen: Die zahlreichen offenen Fragen zu den Ermittlungen rund um den Tod von Christian Pilnacek sollen endlich beantwortet werden.

19. Dezember 2025 / 10:03 Uhr

Volksanwalt Luisser: Zahlreiche Pannen bei Pilnacek-Ermittlungen

Nach dem Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek erhebt Volksanwalt Christoph Luisser schwere Vorwürfe gegen die kriminalpolizeilichen Ermittlungen. In einem gestern, Donnerstag, präsentierten Zwischenbericht spricht er von einer Reihe massiver Mängel und ungewöhnlicher Fehler, die eine umfassende Aufklärung des Falls behindert hätten.

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Vorschnelle Festlegung auf Suizid

Der Ablauf der Ermittlungen sei in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich gewesen. Luisser betonte:

Obwohl die Staatsanwaltschaft anfangs wegen des Verdachts auf Fremdverschulden ermittelte und die Obduktion keine eindeutige Todesursache außer Ertrinken feststellen konnte, hat die Kriminalpolizei von Beginn an auf Suizid gesetzt und damit eine ordentliche Aufklärung verhindert.

Unprofessionelle Arbeit am Fundort

Besonders kritisch sieht der Volksanwalt die Arbeit am Fundort. Weder sei professionell vorgegangen worden, noch seien zentrale Zeugen ausreichend berücksichtigt worden. Luisser stellte klar:

Es ist völlig unverständlich, warum am Fundort nicht professionell gearbeitet wurde. Wichtige Zeugen wie die Arbeiter vor Ort wurden ignoriert und die zahlreichen Verletzungen des Verstorbenen nicht zum Anlass für eine akribische Spurensuche genommen. Das ist kriminalistisches Basiswissen, das hier einfach übergangen wurde.

Polizistin wollte Obduktion verhindern

Als besonders heikel bezeichnete Luisser einen Vorfall rund um die Obduktion. Demnach habe eine Polizistin versucht, die von der anwesenden Ärztin empfohlene Untersuchung zu verhindern. Für den Volksanwalt wirft dieses Verhalten schwerwiegende Fragen auf:

Dass eine Beamtin ohne medizinische Ausbildung versucht, eine Obduktion zu verhindern, wirft ernste Fragen auf. Welches Interesse konnte es geben, eine genaue Untersuchung der Todesursache zu verhindern?

„Alibi-Ermittlungen“ in Randbereichen

Das schwerwiegendste Versäumnis sieht Luisser jedoch im Umgang mit dem Mobiltelefon des Verstorbenen. Dieses war nicht sichergestellt worden, obwohl es wesentliche Hinweise auf letzte Kontakte und Bewegungen hätte liefern können. “Das zentrale Beweisstück, das Aufschluss über die letzten Kontakte und Bewegungen hätte geben können, wurde einfach aus der Hand gegeben und später vernichtet. Damit wurde die Aufklärung aktiv verhindert“, so Luisser. Anstelle einer konsequenten Ermittlungsarbeit seien lediglich „Alibi-Ermittlungen“ in Randbereichen geführt worden, während entscheidende Spuren verloren gingen.

Entweder geschlampt oder weggeschaut

Resümierend machte der Volksanwalt deutlich, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die bisher vorliegenden Informationen ließen nur zwei Schlüsse zu: mangelnde Sorgfalt oder bewusstes Wegsehen.

Aus den mir vorliegenden Informationen ergibt sich, dass entweder geschlampt oder weggeschaut wurde. Wir werden nicht lockerlassen, um diese Vorgänge aufzuklären. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass die Polizei ihre Arbeit ordentlich macht und sich niemand über das Gesetz stellen kann!

Offene Fragen sollen endlich beantwortet werden

Er kündigte an, die Öffentlichkeit weiterhin transparent über den Fortgang der Prüfungen zu informieren. Dies entspreche auch seinem gesetzlichen Auftrag.

Am 24. März 2025 wurde das amtswegige Prüfverfahren eingeleitet. Meine Aufgabe ist es, dieses fortzuführen, um die offenen Fragen schlussendlich beantworten zu können.

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