Marlene Svazek und Fllüchtlinge

Salzburgs freiheitliche Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek spart lieber bei Fremden, als bei Salzburger Familien.

30. August 2025 / 13:40 Uhr

“Ende der finanziellen Willkommenskultur”: Salzburg streicht Familienförderung für Asylanten

Mit 1. September 2025 werden Asylanten im Land Salzburg keine Familienförderung mehr erhalten. Das gab die schwarz-blaue Landesregierung bekannt.

Drei Säulen fallen weg

Die Streichung betrifft drei bisher gewährte Unterstützungen: Die “Mehrlingsförderung” in Höhe von rund 700 Euro pro Kind in den ersten zwei Lebensjahre, die “Hilfe für werdende Mütter” von 300 bis 600 Euro nach sozialarbeiterischer Beratung sowie die “Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen”, die bisher bis zu 3.000 Euro ausmachen konnte.

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Schlupfloch geschlossen

Hier gab es lange Zeit ein Schlupfloch, denn bisher war die Auszahlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich. Heißt konkret: Jeder konnte bisher diese Leistungen beziehen, auch wenn er kein Wort Deutsch spricht und niemals in das Sozialsystem eingezahlt hat. Der jährliche Budgetrahmen lag bei rund 270.000 Euro. Für Asylanten bleibt künftig ausschließlich die gesetzliche Grundversorgung aufrecht. Sonderleistungen aus dem Familienförderungsbereich fallen komplett weg.

Salzburg spart bei Fremden, statt an eigener Bevölkerung

Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) sprach von einem „Ende der finanziellen Willkommenskultur“. Künftig werde es keine zusätzlichen Förderungen für Asylwerberinnen geben. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der aktuellen Sparmaßnahmen des Landes Salzburg – bis zu 89 Millionen Euro im Sozial- und Gesundheitsbereich sollen damit eingespart werden.

Geld kommt nur noch bei Salzburgern an

Für Svazek ist das ein klarer Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit:

Wir stellen damit klar, dass dieses Geld tatsächlich für Salzburger Familien gedacht ist. Es ist absurd, wenn Asylwerber erst seit kurzer Zeit im Land sind und noch kein Wort Deutsch sprechen, aber offenbar schon wissen, bei welcher Abteilung und welcher Dienststelle des Landes man explizite Geldleistungen beantragen kann. Für diese Zielgruppe gibt es die Grundversorgung, nicht mehr und nicht weniger.

Nur Notwendiges bleibt erhalten

Nicht nur Asylwerber, sondern auch Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte werden in Zukunft von der Landes-Familienförderung ausgeschlossen, wie Svazek betonte:

Wer Grundversorgung bezieht, erhält Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung, Deutschkurse, Bekleidungsgeld und vieles mehr. Das gibt der Bund vor, aber die Familienförderung des Landes ist kein weiterer Willkommensbonus.

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