Der vormalige Bundespräsidentschaftskandidat und frühere FPÖ-, dann BZÖ-Politiker und jetzige parteiloser Polit-Kommentator Gerald Grosz hat sich mit seiner Klage gegen den ORF nun endgültig durchgesetzt.
Bestätigung des Landesgerichtsurteils
Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun das Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG), das 2023 festgehalten hatte, dass der ORF in einem Interview mit dem Blogger den unwahren Eindruck einer strafgerichtlichen Verurteilung erweckt hatte. Das Landesgericht hatte Grosz im vergangenen Mai 5.000 Euro wegen Verletzung der Ehre und Verletzung der Unschuldsvermutung zugesprochen.
Noch schmerzlicher für den ORF war die Verurteilung zur Veröffentlichung des Gerichtsentscheids im Hauptabendprogramm.
Unterstellung einer strafrechtlichen Verurteilung
In einem Interview im Jahr 2022 hatte Grosz erklärt, nie vor Gericht gestanden zu sein. Daraufhin hatte die ORF-Journalistin Susanne Schnabl darauf verwiesen, dass der Blogger rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Dem hielt Grosz entgegen, dass es sich um ein zivilrechtliches Verfahren gehandelt habe, weil er einen Medienprozess verloren hätte.
Grosz verlangte, den Vorwurf einer vermeintlichen strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen. Dem verweigerte sich der ORF, weil das Wort „strafrechtlich“ im Verlauf des Interviews nicht ausgesprochen worden war. Der ehemalige Politiker sah sich „diffamiert und verleumdet“ – und klagte.
ORF plädiert auf “Meinungsfreiheit”
Der ORF war mit schweren Geschützen gegen ihn aufgefahren: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sah sich in seinen Menschenrechten verletzt und das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch das Verfahren eingeschränkt. Grosz betrachtete das Vorgehen des ORF als „Mega-Skandal“.
Offensichtlich der OGH ebenso, denn der wies den Antrag des ORF zurück.
Hohe Kosten für den Zwangsgebührenzahler
Lange – und vor allem teure – drei Jahre dauerte es jetzt, dass Grosz Recht bekam. Laut Medienberichten sollen allein die Verfahrenskosten den ORF – und damit den Zwangsgebühren-Zahlern – 50.000 Euro kosten. „Eine reine Geldverschwendung auf Kosten der Gebührenzahler“, so Grosz.
Der Blogger steigt gestärkt aus dem Verfahren aus – auch politisch. Denn er will dem „Wahnsinn des ORF“ mehr denn je „ein Ende setzen“:
Herr Wolf, Herr Weißmann! Es gibt eben kein Grundrecht auf zwangsgebührenfinanzierte Fakenews! Zigtausende Euro an Gebührengeldern hat der ORF somit verjuxt! Schafft diese Propagandaorgel endlich ab!