In einer signalwirkenden Entscheidung hat das höchste juristische Gremium der Welt, der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag (Niederlande), die Militäroperation von Israel im Gazastreifen beurteilt. Sie stellt dabei zwar noch keinen erfüllten Völkermord an den Palästinensern fest, sieht jedoch ein konkretes Risiko dafür gegeben. Israel wird aufgefordert, deutlich mehr Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung zu treffen.
Erste Verhandlung im Vorwurf Völkermord
Wie GMX berichtet, hatte Südafrika im Dezember mit einem Eilantrag den IGH angerufen, um den Vorwurf des Völkermordes an der palästinensischen Bevölkerung zu prüfen. Israel hat die Vorwürfe umgehend als haltlos bezeichnet und sich auf das Recht auf Selbstverteidigung in Folge der Terroranschläge durch die Hamas berufen. Nun urteilt auch der IGH: Die Gefahr eines Völkermordes sei in der Sache konkret gegeben, Israel muss entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für die Bevölkerung setzen. Diese erste Beurteilung ist noch kein endgültiges Urteil über den Vorwurf des Völkermordes, sondern eine Art Stattgeben der Klage. Somit folgt noch die Hauptverhandlung. Es ist die erste ihrer Art zum Vorwurf des Völkermordes.
Trotz Nicht-Ankerkennung kann es schwere Folgen geben
Grundsätzlich sind Urteile des IGHs bindend, jedoch hat der Gerichtshof keine direkten exekutiven Mittel, um diese durchzusetzen. Lediglich der Sicherheitsrat kann sich auf Urteile berufen und diese notfalls mit Gewalt durchsetzen. Auch wird Israel vom Urteil wenig beeindruckt sein, da es zu den Staaten gehört, die sich ausdrücklich geweigert haben, sich Urteilen des IGHs zu unterwerfen. Dies haben bis jetzt nur rund 60 Staaten erklärt, unter anderem auch Deutschland und Österreich. Bezeichnend: Von den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates hat nur das Vereinigte Königreich eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dennoch kann ein Ignorieren für Israel schwere Folgen haben: Ein Nichtumsetzen von IGH-Forderung bringt in der Regel eine weitreichende Ächtung der Staatengemeinschaft mit sich, was schwere diplomatische und wirtschaftliche Folgen für den Staat mit sich bringen kann.