Der Postenschacher feiert unter Schwarz-Grün fröhliche Urständ’! Das zeigt jetzt der Fall von Dr. Walter Gehr. Der frühere Kabinettschef von Außenministerin Karin Kneissl wurde bei einer Bewerbung diskriminiert.
Das stellte jetzt die Bundes-Gleichbehandlungskommssion eindeutig fest. Hier ein Zitat aus Seite 25 des Gutachtens:
Zusammenfassend besteht für den Senat kein Zweifel, dass die Feststellung der Höchsteignung der Bewerberin Ges. Mag.a Thallinger, LL.M. und gleichzeitig die Feststellung, dass Ges. Dr. Gehr bloß in hohem Ausmaß für die angestrebte Funktion geeignet sei, auf einem offensichtlich parteipolitischen und damit weltanschaulichen Motiv beruhte.
Bewerbung um Leitung des Kulturforums in Paris
Dr. Walter Gehr, derzeit in der Kultursektion des Außenministeriums (BMEIA) beschäftigt, hatte sich um die Leitung des Kulturforums in Paris beworben. Dieses Kulturforum, Teil der Österreichischen Botschaft in Paris, präsentiert in Frankreich österreichische Kultur. Gehr schien ein geeigneter Kandidat dafür zu sein, ist er doch in Frankreich aufgewachsen. Zudem publizierte Gehr in französischer Sprache.
Allerdings wurde es nichts mit dem Posten, denn das von Alexander Schallenberg (ÖVP) geführte Außenministerium bevorzugte eine 15 Jahre jüngere Frau, die bislang zwar nur in der Personalabteilung des Ministeriums tätig gewesen war, aber dem Umfeld des Ex-Kanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) zuzurechnen ist.
Diskriminierung augrund der Weltanschauung und des Alters
Eine glatte Diskriminierung wie die Gleichbehandlungskommission in ihrem Gutachten feststellte:
Nachdem das BMEIA den Senat mit seinem gesamten Vorbringen nicht davon überzeugen konnte, dass im Auswahlverfahren zur Besetzung der gegenständlichen Planstelle objektiv nachvollziehbare, sachliche Gründe und nicht Weltanschauung und das Alter der Bewerber ausschlaggebend waren, kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass die Bestellung der Ges. Mag..a Julia Thallinger, LL.M. zur Leiterin des Österreichischen Kulturforums in Paris eine Diskriminierung des Ges. Dr. Walter Gehr aufgrund der Weltanschauung und des Alters gemäß § 13 Abs. 1 Z. 5 B-GlBG darstellt.
Amtsmissbrauch steht im Raum
Walter Gehr sagte gegenüber unzensuriert, dass er nun Schadenersatzansprüche geltend machen könne. Diese seien aber lediglich monetärer Art, der Posten sei bereits vergeben. Im Raum, so Gehr, stehe auch Amtsmissbrauch.
Botschafter „aus parteipolitischem Motiv“ ernannt
Gehr ist in der schwarz-grünen Ära nicht der einzige Fall, den die Gleichbehandlungskommission quasi zerlegte. Im Februar 2023 urteilte die Kommission, dass Ex-Kurz-Sprecher Etienne Berthold „aus parteipolitischem Motiv“ zum Botschafter in Abu Dhabi ernannt und ein besser qualifizierter Bewerber durch diese Bestellung diskriminiert worden war. Siehe auch Bericht in der Presse.
Bitter: Für den Schadenersatz der Diskriminierten muss der österreichische Steuerzahler aufkommen. Die schlechter Qualifizierten dürfen ihre gut dotierten Posten behalten – und die Verantwortlichen hinter diesen parteipolitischen Postenschacher-Fällen haben keine Konsequenzen zu befürchten.