Das Urteil gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister lässt weiter die Wogen hochgehen. Während er nicht ins Gefängnis muss, wurde einem Magier wegen eines ähnlichen Delikts eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren aufgebrummt.
Teichtmeister mit Auflage auf freiem Fuß
Teichtmeister, der wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material angeklagt war, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei ihm wurden 23 Terabyte an kinderpornographischem Material und 110 Gramm Kokain sichergestellt. Doch anstatt ihn vorläufig in den Maßnahmenvollzug zu schicken, wurde vorerst davon abgesehen. Die einzige Auflage für Teichtmeister ist, dass er sich „engmaschig“ kontrollieren lassen muss.
Deutscher Magier wird auch abgeschoben
Nicht so gut erging es einem deutschen Magier in den USA. Jan Rouven wurde in Las Vegas festgenommen, weil Ermittler in seiner Villa kinderporenografisches Material gefunden hatten. 2019 verurteilte ihn ein US-Gericht zu einer langen Freiheitsstrafe. Laut einem Bericht von stern.de fasste der 41-Jährige aus Kerpen (NRW) eine Haftstrafe von 20 Jahren aus. Zudem verhängte das Gericht in Las Vegas auch eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Dollar (rund 440.000 Euro). Dem nicht genug, wird der deutsche Illusionist nach Absitzen der Strafe aus den USA abgeschoben.
Kinderschutzpaket der FPÖ
Die Freiheitlichen fordern jedenfalls auch in Österreich härtere Strafen für die Täter. Wie berichtet, werden in einem Kinderschutzpaket konkrete Forderungen erhoben. So sollen solche Täter einen lebenslangen Registereintrag erhalten. Gesetzlich soll es deutlich höhere Mindest- und Höchststrafen und ein generelles Tätigkeitsverbot für einschlägig Vorbestrafte in allen Bereichen geben, die mit Minderjährigen zu tun haben.