Gerhard Karner und Polizei

ÖVP-Innenminister Gerhard Karner hatte nach den Ausschreitungen in Linz Abschiebungen versprochen, doch bis dato ist die Bilanz mager.

5. September 2023 / 12:18 Uhr

Innenminister muss vor Linzer Krawallmachern zu Halloween kapitulieren!

Die parlamentarische Beantwortung des ÖVP-Innenministers Gerhard Karner über Zahlen, Daten und Fakten zur Linzer Halloween-Krawallnacht liest sich wie eine Kapitulation vor Asylwerbern.

Denn in einer diesbezüglichen Anfrage von FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst kam heraus, dass die Justiz bis dato einen einzigen „Erfolg“ feiern konnte: Ein Spanier wurde heimgeschickt.

Abschiebungen angekündigt

Großmundig hatte ÖVP-Innenminister Gerhard Karner am 4. November 2022 nach den Halloween-Krawallen in Linz Abschiebungen von Asylwerbern und die Aberkennung des Asylstatus von Teilnehmern angekündigt. Gegenüber der APA sagte Karner, er wolle „die Härte des Gesetzes voll ausschöpfen“, alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen, die an den Krawallen teilgenommen hatten, würden entsprechend geprüft, bei schweren strafrechtlichen Verstößen solle es zu Außerlandesbringungen kommen.

In meisten Fällen Ermittlungen eingestellt

Gut gebrüllt, Herr Karner! Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie jetzt in einer Anfragebeantwortung durch den Innenminister ans Licht kam. Von den 112 Fremden, die von der Polizei als Tatverdächtige ausgemacht wurden, werden nur noch 19 Fälle strafrechtlich weiterverfolgt. In 79 Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt.

Vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden 46 Aberkennunsverfahren eingeleitet, in 38 Fällen wurde das Verfahren bereits eingestellt. Nur in einem einzigen Fall ist die Aberkennung des Schutzstatus rechtskräftig, ein weiteres Aberkennunsverfahren befindet sich zurzeit in Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. In vier Fällen prüft das BFA derzeit noch die Aberkennung. In den übrigen zwei Fällen ist eine Entscheidung der Justiz oder ein Abschlussbericht der Landespolizeidirektion Oberösterreich (LPD) noch ausstehend.

Sechs Asylwerber an Ausschreitungen beteiligt

An den Ausschreitungen waren auch sechs Asylwerber beteiligt. Dazu informierte ÖVP-Innenminister Karner:

Fünf Asylwerber wurden gemäß Grundversorgungsgesetz in andere Einrichtungen verlegt und es wurde ihnen vom BFA eine Mitteilung über den Verlust des Aufenthaltsrechts (mittels Verfahrensanordnung gemäß § 13 AsylG 2005) zugestellt. Vier Verfahren wurden vom BFA hinsichtlich Asylgewährung negativ entschieden und befinden sich in Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der sechste Asylwerber entzog sich dem Verfahren, welches somit eingestellt wurde. Des Weiteren waren an den Ausschreitungen 35 Personen mit einem Aufenthaltstitel in Österreich, 14 EWR-Bürger sowie ein visumfrei aufhältiger Drittstaatsangehöriger beteiligt.

Spanier erhielt acht Jahre Aufenthaltsverbot

Den einzigen wirklichen „Erfolg“ feierte Karner gegen einen rechtskräftig verurteilten, spanischen Staatsbürger, der vom BFA mit einem Aufenthaltsverbot (8 Jahre) belegt und bereits außer Landes gebracht wurde. Eine wohl mehr als eine magere Bilanz nach den Ausschreitungen in Linz, wo mit Glasflaschen auf Polizisten geworfen und enormer Sachschaden angerichtet wurde.

Hier finden Sie die Anfragebeantwortung von ÖVP-Innenminister Gerhard Karner an FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst in der Originalversion:

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