Einfamilienhaus

Die Eltern haben jeden Euro für’s eigene Haus mehrfach versteuert. Die SPÖ will sich nun von den Kindern noch mehr Geld holen.

28. August 2023 / 17:36 Uhr

Klingt ungefährlich, ist es aber keineswegs: Bablers Erbschaftssteuer als Kampfansage

Es ist gerade erst gute zwei Wochen her, dass der neue SPÖ-Parteivorsitzende Andreas Babler „im Journal zu Gast“ auf Ö1 vollmundig erklärte, den arbeitenden Menschen „ein Stück der gestiegenen Arbeitsproduktivität zurückgeben“ zu wollen.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Kurze Zeit später bringt Babler die Erbschaftssteuer wieder auf die Tagesordnung, die früher oder später eben die arbeitenden Menschen, die sich deshalb etwas schaffen können, treffen wird. Dabei soll es einen Lebens-Freibetrag geben: Wer innerhalb von 30 Jahren Erbschaften oder Schenkungen im Wert von unter einer Million erhält, muss keine Steuern bezahlen.

Ab einer Million Erbe muss an den Staat abgegeben werden. 25 Prozent des Erbes würde sich der Finanzminister holen, wenn die Eltern zwischen einer und fünf Millionen vererbten. Danach steigt der Steuersatz auf 30 Prozent, bei mehr als zehn Millionen Euro sogar auf 35 Prozent.

Österreicher schon bei der Hälfte des Freibetrags

Aber freuen Sie sich nicht zu früh: Auch Sie kommen vermutlich schneller, als Ihnen lieb ist, in Zahlungsverpflichtung.

Denn nach Berechnungen der Statistik Austria lag der durchschnittliche Preis je Quadratmeter Wohnfläche 2022 für Eigentumswohnungen bei 3.889 Euro und für Häuser bei 2.578 Euro. Im Österreich-Schnitt belief sich die Wohnfläche 2019 auf 100 Quadratmeter. Am größten war sie im Burgenland (124 Quadratmeter), am kleinsten in Wien (knapp 74 Quadratmeter).

Steuern ändern sich – immer nach oben

Damit wären Sie bei Einführung der Steuer mit einer durchschnittlichen Wohnfläche mit einer Wohnung im Burgenland schon bei der Hälfte des Steuerfreibetrags.

Doch als gelernter Steuerzahler weiß man: Steuern werden verändert, und sie kennen in der Regel nur eine Richtung, nämlich nach oben. Als der Spitzensteuersatz in Österreich im Jahr 1898 eingeführt wurde, lag er bei fünf Prozent ab einem Einkommen von zirka 571.000 Euro (gemessen in heutiger Währung). Heute liegt er bei 55 Prozent ab einem Einkommen von einer Million Euro.

Erbschaftssteuer wegen Erfolglosigkeit abgeschafft

Kritik kommt daher von der wirtschaftsliberalen Vereinigung Agenda Austria, deren Leiter Franz Schellhorn betont, dass das „Höchststeuerland“ Österreich keine neuen Steuern brauche. Und er zeigt den einzigen nachhaltigen Weg auf: Wer eine gleichere Vermögensverteilung wünsche, müsse den Vermögensaufbau fördern.

Immerhin hatte die Erbschaftssteuer auch in der Vergangenheit nicht die gewünschten Erfolge gebracht, bis sie 2007 abgeschafft wurde. Denn sie hat in erster Linie Unternehmen und nicht vermögende Privatpersonen getroffen.

Schuss ins Knie

Für Betriebsübernehmer will die SPÖ eine Steuerbefreiung bis 85 Prozent des Betriebsvermögens, aber nur, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Ist das nicht möglich: zahlen.

Selbst wenn ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist: Eine Steuer muss entrichtet werden, entweder durch die Aufnahme neuer Schulden oder den Verkauf des Betriebs. Das ist in der aktuellen Zeit des Niedergangs, in dem die Unternehmen – und damit die Arbeitnehmer – ums wirtschaftliche Überleben kämpfen, genau das falsche Zeichen.

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