Die rot-gelb-grüne Ampel-Koalition hat sich gestern, Mittwoch, auf das umstrittene „Selbstbestimmungsgesetz“ geeinigt. Es soll eine vermeintliche Diskriminierung von „Transgendern“ bekämpfen und es nicht nur Erwachsenen, sondern auch Kindern ab dem 14. Lebensjahr ermöglichen, einmal jährlich ihr amtliches Geschlecht sowie den Vornamen zu wechseln. Das Gesetz kommt einer Entmündigung der Eltern gleich, kritisiert AfD-Vorsitzende Alice Weidel und will verfassungsrechtliche Schritte prüfen.
Biologische Fakten zählen nicht mehr
Völlig wissenschafts- und Fakten-befreit wird mit Inkrafttreten des Gesetzes jeder ab 14 Jahren das Recht haben, nach Belieben sein Geschlecht zu wechseln und seinen Vornamen zu ändern. Unmündigen wird es damit auch möglich sein, einen Identitätswechsel gegen den Willen ihrer Eltern gerichtlich durchzusetzen. Das Gesetz geht sogar so weit, dass das Familiengericht einem transkritischen Elternteil sogar das Sorgerecht entziehen kann, sollten sich die Eltern nicht einig sein.
Ideologie vor Elternrecht
Für Alice Weidel erhebt sich die Bundesregierung mit dem Gesetz nicht nur zum wiederholten Male über wissenschaftliche Fakten, sondern stellt sich erneut gegen das Grundgesetz. Denn laut Artikel 6 Grundgesetz sei „die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“. Ein Grundsatz, den das Selbstbestimmungsgesetz ad Absurdum führe, denn künftig könne ein Familiengericht gegen den Willen der Eltern einen Wechsel des Geschlechts anordnen, so Weidel.
„Ein Präzedenzfall, der es zukünftig an den unterschiedlichsten Stellen möglich machen wird, staatliche Institutionen zu Erziehungsberechtigten zu erklären, wenn es den ideologischen Zwecken der Ampel dient“, sagt die AfD-Vorsitzende weitere Schritte der links-woken Parteien voraus, um die Gesellschaft in deren Sinn umzubauen.