Die Geheimniskrämerei über die Impfstoff-Deals mit Pharmafirmen könnte zumindest ein Südafrika ein Ende haben. Der Oberste Gerichtshof in Pretoria ordnete die Offenlegung der Verträge an. Als Hauptgrund wurde das öffentliche Interesse genannt.
Keine Transparenz in Österreich und in der EU
Während der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch mit dem Hinweis, dass eine Offenlegung der Verträge über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen wegen der Verschwiegenheits-Verpflichtung gegenüber der EU nicht möglich sei, und das EU-Parlament – wie berichtet – sogar gegen die Veröffentlichung der Geheim-SMS zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Albert Bourla, CEO Pfizer, stimmte, gehen die Uhren in Südafrika offenbar anders.
Offenlegung wäre laut Vereinbarung Vertragsbruch
Laut dem Blog für Science & Politik, tkp, muss der Gesundheitsminister Südafrikas, Joe Phahla, Verhandlungsprotokolle und die Absichtserklärungen innerhalb von zehn Tagen herausgeben. Geklagt hatte die Health Justice Initiative (HJI). Bemerkenswert ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs insofern, da auch das südafrikanische Gesundheitsministerium einen Vertrag mit den Pharmafirmen unterschrieben hatte, die Vertraulichkeitsklauseln über die Nichtweitergabe der Beschaffungsbedingungen enthalten. Das Ministerium erklärte daher gegenüber dem Gericht:
Die Klauseln verbieten jede Offenlegung der Beschaffungsbedingungen ohne die Zustimmung der Hersteller, und jede Offenlegung stellt einen Vertragsbruch dar … [Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Offenlegung der Vereinbarungen Beweise für einen wesentlichen Verstoß gegen das Gesetz oder eine Nichteinhaltung desselben liefern würde.
Wird Regierung das Urteil beherzigen?
Eine Klausel, die den Richter des Obersten Gerichtshofs in Pretoria nicht beeindruckte. Er stellte das öffentliche Interesse über die Vetragsklauseln. Man darf nun gespannt sein, ob die Regierung das Urteil beherzigen oder die Angelegenheit bis zum Verfassungsgerichtshof durchfechten wird.
Hier finden Sie das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Pretoria im Originalwortlaut: