Seit Jahren versuchen Wiener Bürger, das Monster-Bauprojekt von rot-grünen Gnaden am Heumarkt nahe der Wiener Innenstadt zu verhindern.
Prädikat „Weltkulturerbe“
2017 hatte die damalige grüne Stadträtin Maria Vassilakou dem Immobilienspekulanten Michael Tojner eine Freude bereitet. Mit ihrer Flächenwidmung ermöglichte sie ihm ein Bauprojekt, das den Weltkultur-Auflagen widerspricht, weshalb die UNESCO Wien dieses für den Tourismus wichtige Prädikat aberkennen will.
Seither versuchen die Bürger, das Spekulanten-Projekt zu verhindern, während die verantwortlichen Politiker von SPÖ und (früher) den Grünen mit faulen Tricks versuchen, Wien von der Roten Liste der UNESCO herunterzubekommen.
Gefälligkeits-Gutachten?
Vor einem Jahr hat die rot geführte Stadt Wien ein neues Gutachten vorgelegt, das – welch Überraschung – zur Erkenntnis gelangte, dass das adaptierte Projekt nicht mehr als welterbegefährdend einzustufen sei.
Das stellte die Initiative Denkmalschutz, die seit Jahren das Projekt bekämpft, infrage. Denn bis heute wurde der aktuelle Heumarkt-Flächenwidmungsplan, der eine Bauhöhe vom +79 Meter zusichert, nicht, wie von der UNESCO verlangt, geändert und nicht dem Welterbe angepasst.
Viel zu hoch
Auch der adaptierte Entwurf geht in seinen Dimensionen um 18,5 Meter über das von der UNESCO festgesetzte Limit hinaus. Die Höhe der geplanten Hotelscheibe von 48 Meter liegt zehn Meter über dem aktuellen Baubestand und damit zehn Meter über dem Limit, das die UNESCO von Anfang an festgesetzt hatte.
Streitfrage Umweltverträglichkeitsprüfung
Auch versuchte die Wiener Stadtregierung gemeinsam mit dem Investor, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verhindern, während Bürgerorganisationen argumentieren, dass die Bebauung auf dem Areal des Hotel Intercontinental und des Wiener Eislaufvereins sehr wohl eine UVP erfordert. Offensichtlich fürchtet die rote Stadtregierung einen negativen Bescheid.
Allen voran engagiert sich die Umweltorganisation „Alliance for Nature“ seit Jahren für die UVP. Zuletzt wurde sogar der Europäische Gerichtshof mit der Causa befasst. Dort entschied man, dass sich das Verwaltungsgericht darum kümmern müsse.
Projektbetreiberin zieht zurück
Knapp vor der für kommenden Montag anberaumten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien (VGW) zur Causa hat der Investor seine Säumnisbeschwerde zurückgezogen, sodass die Verhandlung stattfinden kann.
Der Anwalt der Umweltorganisation sagte:
Die Zurückziehung der Säumnisbeschwerde erfolgte lediglich drei Tage, nachdem ich im Namen der ‚Alliance For Nature‘ einen umfassenden Schriftsatz eingebracht hatte, in dem zahlreiche Argumente für die UVP-Pflicht des Projekts präsentiert wurden. Die Zurückziehung der Beschwerde zum jetzigen Zeitpunkt bestätigt, dass der Rechtsstandpunkt meiner Mandantin von Anfang an zutreffend war.
Zurückziehung unwiderruflich
Die Zurückziehung ist unwiderruflich. Erfreut zeigte sich Christian Schuhböck, Generalsekretär der Umweltorganisation „Alliance For Nature“. In einer ersten Reaktion meinte er, dass „die Projektbetreiberin knapp vor der Gerichtsverhandlung den Schwanz eingezogen” habe.
Der Investor will nun von sich aus ein Feststellungsverfahren, eine Art Vorprüfung bezüglich einer UVP durchführen lassen.