Die ÖVP darf seit gestern, Mittwoch, nicht mehr behaupten, dass die FPÖ für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen hat. Außerdem muss die ÖVP ihre diesbezüglichen Pressemeldungen als unwahr widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ÖVP schuldig gesprochen
So lautet das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien. Die beklagte ÖVP wurde schuldig gesprochen, es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, die unwahre sinngemäße Behauptung des Inhalts, die Klägerin (FPÖ) habe für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen und/oder habe Geldzahlungen aus Russland entgegengenommen, aufzustellen und/oder zu verbreiten.
Öffentlicher Widerruf
Außerdem wurde der ÖVP vom Gericht aufgetragen, ihre unwahren Behauptungen binnen 14 Tagen in Form einer APA-OTS-Aussendung öffentlich zu widerrufen. Sogar der Text des Widerrufs wurde vom Richter vorgegeben, dieser lautet:
WIDERRUF
Wir haben in einer APA-OTS-Aussendung vom 3.2.2023 mit dem Titel “Stocker: .FPÖ lässt sich in ihrer Politik offenbar vom Ausland beeinflussen'” bzw in der APA-OTS-Aussendung vom 4.2.2023 mit dem Titel “Lopatka: .FPÖ muss wegen ausländischen Einflusses ihre Parteienfinanzierung offenlegen'” sinngemäß behauptet, dass die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen habe und die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen Geld aus Russland erhalten habe. Wir widerrufen diese Behauptung als unwahr.
Österreichische Volkspartei (ÖVP)
Dem nicht genug, muss die ÖVP der FPÖ auch noch die Vefahrenskosten in Höhe von 4.317,24 Euro ersetzen. Ob die ÖVP dagegen Rechtsmittel einlegt, ist unklar. Jedenfalls wurde seitens der Schwarzen keine Erklärung abgegeben. FPÖ-Anwalt Christoph Völk sagte auf APA-Anfrage, es habe „kein Tatsachensubstrat“ für die von der ÖVP aufgestellten Behauptungen gegeben, die ÖVP habe keinen Beweis für ihre Aussage geliefert.