Auf der Internetseite des EU-Parlaments kann man lesen:
Parlament will mehr Munition für die Ukraine genehmigen.
Büttel der nicht gewählten EU-Kommission
Man erfährt, dass das EU-Parlament über einen Gesetzesentwurf zur Steigerung der europäischen Produktion von Munition und Flugkörpern abstimmen wird. Denn die EU-Kommission, das nicht gewählte Gremium, hatte Anfang Mai das „Gesetz zur Unterstützung der Herstellung von Munition“ (ASAP) vorgelegt. Das Parlament soll nun zustimmen.
Und brav, wie die Parlamentarier sind, haben sie sich gleich darauf geeinigt, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu beschleunigen. Nun soll der Wunsch der Kommission in der Juli-Sitzung beschlossen werden.
Lieferung von Munition und Raketen an die Ukraine
Mit Hilfe des neuen Gesetzes soll die Lieferung von Munition und Raketen an die Ukraine beschleunigt und den Mitgliedsstaaten geholfen werden, ihre Waffenarsenale aufzustocken. Dazu gibt es auch eine üppige Finanzierung – bezahlt vom EU-Bürger – in Höhe von 500 Millionen Euro.
Doch seit wann hat die EU Entscheidungs-Hoheit in Militärfragen? Zwar sieht der Vertrag von Lissabon von 2009 eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung vor, doch die Militärpolitik obliegt immer noch den Mitgliedsstaaten, da die nationalen (und gewählten) Regierungen die Hauptverantwortung für ihre eigenen Verteidigungskräfte tragen.
Aushebelung der gewählten Regierungen
Doch wie eine Krake greift die EU immer weiter aus. So hat sie die Europäische Verteidigungsagentur und den Europäischen Verteidigungsfonds gegründet, um „die Entwicklung und den Erwerb von Verteidigungs-Technologien zu fördern“ – und nutzt jetzt diese Strukturen, um mehr oder minder eigene Militärpolitik, in diesem Falle Unterstützung eines kriegführenden Staates, zu betreiben.
Waffenlieferungen an die Ukraine sind jedenfalls mit Österreichs Neutralität nicht vereinbar. Österreichs schwarz-grüne Regierung ist daher verpflichtet, dieses Gesetz abzulehnen und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Status der Neutralität entsprechen. Alles andere ist Verfassungsbruch.