Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde am vergangenen Dienstag ein Urteil gesprochen, das die demokratisch gewählte Regierung aushebelt. Die nicht gewählten Richter im fernen Straßburg im Elsass bestimmten, welche Gesetze in Rumänien erlassen werden müssen.
Stabile Mehrheit gegen schwule Partnerschaften
Und zwar, dass gleichgeschlechtliche Paare gesetzlich anerkannt werden. Obwohl die Mehrheit der Rumänen gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen ablehnt.
Seit Jahrzehnten ergeben Umfragen immer ein ähnliches Ergebnis. Zuletzt hatte eine Eurobarometer-Umfrage im Jahr 2019 ergeben, dass nur 29 Prozent der Rumänen für die gleichgeschlechtliche Ehe in ganz Europa, 63 Prozent jedoch dagegen waren. In Rumänien gilt, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden darf. Und dabei sollte es nach Wunsch der Rumänen und der von ihnen gewählten Regierung auch bleiben.
Klage von 21 schwulen Paare
Aber nicht nach dem Willen des EGMR. Er befand, dass der osteuropäische Staat das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletze, indem es schwulen Paaren eine offizielle Partnerschaft verwehre.
Geklagt hatten 21 gleichgeschlechtliche Paare. Sie begehrten, ihre Beziehungen rechtlich abzusichern, um damit etwa Kredite gemeinsam aufnehmen zu können oder bei der Krankenversicherung in den Genuss von Eheleuten vorbehaltenen Vergünstigungen zu kommen.
Einwände der gewählten Regierung weggewischt
Die Richter erklärten, dass das Interesse der Antragsteller gegenüber den Einwänden der rumänischen Regierung gegen die gleichgeschlechtliche Ehe überwiegen; also die Einzelinteressen über denen des Volkes stehen. Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften würden der Institution der Ehe keinen Schaden zufügen, weil die normalen Paare ja weiterhin heiraten könnten.
Regierung unter Druck
Die rumänische Regierung hat nun drei Monate Zeit, um Berufung einzulegen. Andernfalls ist das Urteil rechtskräftig und die Regierung ist gezwungen, Gesetze gegen den Mehrheitswillen zu erlassen.