Florian Machl mit Anwalt

Der Journalist Florian Machl (rechts) mit seinem Anwalt Wolfgang Schmidauer vor dem Landesgericht Linz.

24. Mai 2023 / 15:16 Uhr

Duell um Meinungsfreiheit: Van der Bellen blamiert sich bei Prozess gegen Journalisten

Der Betreiber des freien Mediums Report24, der Journalist Florian Machl, ist heute, Mittwoch, am Landesgericht Linz vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Bundespräsidenten freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbeten hat.

Verfolgung von kritischen Journalisten

Der Medienprozess hatte schon im Vorfeld für große Aufregung gesorgt. Schließlich ging es um die Meinungsfreiheit für Journalisten, die, wenn sie für ein alternatives Medium schreiben und die Politik kritisch betrachten, offenbar gleich vom höchsten Repräsentanten der Republik juristisch verfolgt werden.

Vor dem Landesgericht Linz wurde Florian Machl von einer Menschenmenge für seinen Freispruch gefeiert. © Alois Endl

Keine Diffamierung

Florian Machl hat sich nach Auffassung von Alexander Van der Bellen der üblen Nachrede schuldig gemacht, weil er nach einem Besuch des Bundespräsidenten in einem Wirtshaus, wo dieser die Sperrstunde nicht eingehalten haben soll, Van der Bellen als einen Mann, „der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt“ bezeichnet hatte. Der Richter kam zu dem Schluss, dass diese Wertung zulässig sei und keine Diffamierung darstelle. Der Angeklagte hatte sich von vornherein nicht schuldig bekannt und auf die Pressefreiheit verwiesen.

Fürst: “Bundespräsident hat sich blamiert”

Auf das Urteil reagierte FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst prompt. Sie meinte in einer Aussendung:

Der Bundespräsident hat sich mit der willkürlichen juristischen Verfolgung eines Journalisten bis auf die Knochen blamiert.

Van der Bellen, so Fürst weiter, habe den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich die Ermächtigung gegeben, gegen Machl zu ermitteln, der lediglich darauf hingewiesen hätte, dass Van der Bellen durch sein Verhalten in Zusammenhang mit den tatsächlich vielfach verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen habe.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Journalist bleibt auf Kosten sitzen

Der Freispruch von diesem absurden Vorwurf sei laut Fürst völlig logisch. Dennoch bliebe Machl auf den Kosten seiner Verteidigung sitzen, weil Van der Bellen sein „Sonderverfolgungsrecht“ nach § 117 StGB genutzt habe, während jeder einfache Bürger das Kostenrisiko selbst tragen müsse, wenn er jemand anderen wegen angeblicher üblen Nachrede vor Gericht bringen wolle, so Fürst. Die FPÖ-Abgeordnete forderte den Bundespräsidenten daher auf, den betroffenen Journalisten zu entschädigen, „aber aus eigener Tasche und nicht auf Steuerzahlerkosten“.

Fürst vermutet Verstoß gegen Menschenrechte

Fürst weist auch auf die aktuelle parlamentarische Anfragen ihres Fraktionskollegen und FPÖ-Generalsekretärs Christian Hafenecker hin, die darauf abzielen, einen Überblick über den Einsatz dieses Sonderparagrafen durch Van der Bellen und seine Amtsvorgänger zu bekommen. Fürst sagte dazu:

Angesichts des Umstands, dass Van der Bellen allem Anschein nach nicht auf sachlicher Grundlage entscheidet, wen er verfolgen lässt und wen nicht, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um politisch willkürlich Eingriffe in das Privatleben der Betroffenen und damit um Verstöße gegen die Menschenrechte handelt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

6.

Dez

09:02 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.