Ab heute, Samstag, fährt der sprichwörtliche „big brother“ mit Ihnen im Auto mit!
Neue EU-Vorschrift ab 20. Mai
Denn ab heute gilt die EU-Vorschrift, wonach bei jeder §57a Begutachtung, dem Pickerl, auch die Fahrleistung und die Verbrauchsdaten Ihres Fahrzeuges erfasst werden. Vorerst betrifft dies Fahrzeuge, die ab 1. Jänner 2021 zugelassen wurden.
Ihre Daten werden an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums und von dort an die europäische Umweltagentur gesendet – einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Natürlich alles nur zu Ihrem Wohle! Die EU will überprüfen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.
So einfach geht das Entkommen aus der Überwachung
Der ÖAMTC, Österreichs größte Autofahrerlobby, unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Eine transparente und vergleichbare Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle wäre vorteilhaft. Gleichzeitig sprach sich der Autofahrerverein strikt gegen die Zuordnung der einzelnen Verbräuche zum Fahrzeug und damit zum Fahrer.
Doch Sie können dieser Überwachung entkommen! Es gibt die Möglichkeit, das Auslesen Ihrer Daten und deren Weitergabe zu verhindern – und Sie bekommen trotzdem das Pickerl! Sie müssen nur das Auslesen der Daten verweigern, wenn Sie Ihr Auto in der Autowerkstätte zum Pickerl abgeben. Diese Verweigerung muss von Ihnen bzw. vom Fahrzeug-Besitzer aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden.