Die radikale Klima-Sekte „Letzte Generation“ steht zwar unter informellem Schutz der Grünen, doch schon bald könnte es eng werden für die Extremisten. Konnten sie bisher für ihre Aktionen mit milden Strafen rechnen, ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch. Die Staatsschutzkammer des Landesgerichts Potsdam (Brandenburg) bestätigte nun den Anfangsverdacht.
Anschläge auf Raffinerie-Einrichtungen
Den Ermittlungen vorausgegangen waren Sabotage-Akte auf die Raffinerien in Schwedt/Oder und Werneuchen (Brandenburg) sowie bundesweit elf Hausdurchsuchungen am 13. Dezember 2022. Sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen, müssen alle Helfer der „letzten Generation“ für jegliche Aktionen im Namen der Gruppierung mit Strafverfahren nach dem Paragraph 129 (Bildung krimineller Vereinigungen) rechnen.
AfD fordert Verbot
Erst in der vergangenen Woche habe er im Deutschen Bundestag betont, dass endlich rechtsstaatliche Konsequenzen auf die kriminellen Umtriebe der Vereinigung folgen müssten, betont der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stefan Brandner, in einer Aussendung und fordert ein Verbot der Extremisten. Die „Gruppierung verbreitet Angst und Schrecken, behindert Rettungsdienste und gefährdet Menschenleben“, charakterisiert der Politiker die kriminellen Methoden der Gruppierung. Brandner hoffe sehr, dass ein Umdenken stattfinde und diese Terroristen endlich juristisch so belangt würden, dass ihrem Unwesen ein Ende gesetzt werde.