Und wieder einmal stehen in Wien zwei besonders wertvolle Mitglieder der von Schwarz-Grün massenhaft nach Österreich gelassenen Austausch-Gesellschaft vor Gericht: Ein 19-jähriger Iraker und ein 17-jähriger „Österreicher“ mit arabischen Wurzeln, die nach eigenen Angaben vom Drogenverkauf gelebt haben, konnten am10. November zwei minderjährige Mädchen (11, 14) in eine Wohnung in Wien-Meidling locken, vergewaltigten sie und filmten die Untat auch noch. Zum Prozess vor dem Straflandesgericht Wien erschien der 17-Jährige heute, Dienstag, erst gar nicht – vertagt.
Ecstasy gab es nur gegen sexuelle Gegenleistung
Die beiden Goldstücke hatten schon im Vorfeld der Tat auf sozialen Medien mit ihrer „Berufstätigkeit“ und den daraus lukrierten Einkünften geprotzt, wären also der Polizei alleine durch ihre Dummheit früher oder später ins Netz gegangen. Doch es kam anders: Im November hatten sich die beiden naiven Mädchen, fast noch Kinder, die Drogen kaufen wollten, von den zwei Helden in die Meidlinger Wohnung locken lassen. Während sich die 14-Jährige zunächst noch „freiwillig“ (im Tausch gegen Ecstasy) auf Sex mit dem 17-Jährigen einließ, soll der Iraker die Elfjährige mit Gewalt gefügig gemacht haben, während sein Kollege die Szenen filmte.
Mädchen standen eigentlich unter Obhut des Jugendamtes
Die Opfer, die eigentlich unter der Obhut des Jugendamtes standen, aber aus ihrer Betreuungseinrichtung ausgerissen waren, konnten schließlich aus der Wohnung flüchten und Anzeige bei der Polizei erstatten. Die mutmaßlichen Täter wurden wenig später festgenommen. Dem 19-Jährigen, der am 20. April vor Gericht steht, drohen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zwischen ein und zehn Jahren Haft. Ihm wird auch Drogenhandel angelastet. Da er in U-Haft sitzt, wird er wohl ziemlich sicher vor dem Richter erscheinen.
Staatsanwalt verzichtete auf U-Haft – mit Folgen
Ganz anders der Fall seines Kumpans: Nachdem dieser von einem offensichtlich naiven Staatsanwalt bis zu seiner Verhandlung auf freien Fuß gesetzt worden war, erschien er zu dieser heute erst gar nicht, obwohl Polizeibeamte erst gestern, Montag, an seiner Wohnadresse vorstellig geworden waren und seine Eltern an die Verhandlung erinnert hatten. Statt des Angeklagten war aber nur sein Vater gekommen, der sich die Abwesenheit des Filius auch nicht erklären konnte. Die Verhandlung wurde in Folge ebenfalls auf den 20. April verlegt, wo er, sollte er wieder „vergessen“, wohl von der Polizei vorgeführt werden wird. Er wird wegen entgeltlichen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 207b Abs 3 StGB) sowie der Herstellung pornographischen Materials mit Minderjährigen angeklagt. Eine Verwahrung bis dahin in U-Haft (z.B. wegen Fluchtgefahr) beantragte die Staatsanwaltschaft noch immer nicht.
Opfer nicht besonders kooperativ
Die Ermittlungen der Polizei gestalten sich in diesem Fall schwierig, da die beiden mutmaßlichen Opfer, die aus sehr desolaten Familienverhältnissen stammen und sich in einem Krisenzentrum kennengelernt hatten, sich nicht besonders kooperativ verhalten. Ob sie zur Verhandlung erscheinen werden, ist ebenfalls fraglich. Auch ihnen droht wegen benötigter Zeugenaussagen die polizeiliche Vorführung.