Gerne greifen die Mainstream-Medien auf eigene oder fremde „Faktenchecker“ zurück, um die Kontrolle und Deutungshoheit über die Informationen zu halten. Sie bestimmen das „Framing“, also was richtig und was falsch („Fake“) zu gelten hat.
Seit August 2022 in Österreich unterwegs
Eine dieser fremden Plattformen ist „NewsGuard“, die von ehemaligen Herausgebern und Chefredakteuren von Wall Street Journal, Reuters, Associated Press und Chicago Tribune 2018 in den USA gegründet und seither von dort gesteuert wird. Der Standard beruft sich genauso wie die Kronen Zeitung auf das Unternehmen, das unter anderem im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO die Glaubwürdigkeit und Transparenz von Nachrichten-Internetseiten in Corona-Zeiten bewertete.
Indem neun journalistische Kriterien überprüft werden, bekommt eine Internetseite je nach Grad an Falschinformationen 0 bis 100 Punkte, so die offizielle Darstellung der Untersuchungsmethode.
„Unzuverlässig“ ist, wer von Regierungslinie abweicht
Die betroffene Internetseite wird nicht gesperrt, lediglich gebrandmarkt, also als unseriös, nicht vertrauenswürdig diskreditiert.
Dabei geht es allerdings nicht um Falschinformationen, wie sie etwa in Gesellschaftsberichten ununterbrochen vorkommen. Als „unzuverlässig“ werden Seiten gebrandmarkt, die nicht auf Regierungslinie oder auf Linie der supranationalen Organisationen wie der WHO berichten.
Moderne Hexenjagd und Einschüchterungsversuche
Newsguard erstellt sodann Negativlisten vermeintlich falsch berichtender Internetseiten und stellt sie Behörden und Medienplattformen zur Verfügung. Auch Firmen können die Listen erwerben, um zu erfahren, wer zu boykottieren ist.
Mit der modernen Form der Hexenjagd kann eine betroffene Internetseite in der Regel nicht lange leben. Und schon ist ein lästige Gegner aus dem Rennen genommen. Und potenzielle künftige Gegner daran erinnert: Willst du nicht mein Bruder sein, hau ich dir den Schädel ein.
David gegen Goliath
Eine dieser betroffenen Internetseiten, nämlich „Achse des Guten“ (Achgut.com), hat jetzt Newsguard verklagt und gegen die Einstufung als „unzuverlässig“ eine einstweilige Verfügung beantragt.
Diese wurde vom Landgericht Karlsruhe wegen mangelnder Eilbedürftigkeit zwar abgewiesen, aber im Zuge des bisherigen Verfahrens wurde so einiges bekannt über die Geschäftspraktiken von Newsguard.
Kein Büro, keine Angestellten, kein Postkasten
So hatte Newsguard Deutschland die Zuständigkeit des Karlsruher Gerichts abgelehnt, weil sein Sitz in Limburg an der Lahn sei. Es stellte sich aber heraus, dass in Limburg gar keine Firma Newsguard existiert, kein Büro, kein Briefkasten, keine Angestellten nichts. Post geht an ein Anwaltsbüro in Berlin, das die Inhalte nach New York in die USA weiterleitet, von wo sie zentral bearbeitet werden.
Niemand von Newsguard Deutschland spricht Deutsch. Gearbeitet wird laut Internetseite mit freien Mitarbeitern aber auch entliehenem Personal, etwa die Verantwortliche für „Managing Editor & Vice President Partnerships, Deutschland & Österreich“, die bei der irischen Firma angestellt und „an Deutschland sozusagen ausgeliehen“ wurde.
Zwielichtige Faktenüberprüfung
Und eine solche Firma mit letztlich Fake-Mitarbeitern und klaren Direktiven aus den USA bestimmt in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, was hier als wahr und was als falsch zu gelten hat. Noch mehr: Welche Internetseiten wirtschaftlich leben dürfen und welche zum Abschuss freigegeben sind. Alles im Auftrag auch der WHO.