Es kommt immer wieder vor, dass ein Unternehmen finanziell nicht mehr über die Runden kommt, den Lohn der Arbeitnehmer nicht mehr bezahlen kann und die Insolvenz ansteht. Damit solche Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber in die Insolvenz geht, dennoch zu ihrem Geld kommen, gibt es das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) und den dazugehörenden Insolvenz-Entgeltfonds (IEF).
Woher kommt das Geld?
Die Krankenkasse nimmt über den sogenannten Zuschlag nach dem IESG betreffende Beiträge für jeden Arbeitnehmer ein. Ausgenommen sind etwa Beamte, Werkvertragsnehmer und Lehrlinge. Der IEF wird von einer eigenen Service-GmbH. verwaltet.
Scheinfirmen
Bekanntlich gibt es Firmen, die von der Finanzverwaltung als Scheinfirma enttarnt werden. Solche Firmen können dennoch Personen angestellt haben, die nichts von den Machenschaften ihrer Firma wussten und finanziell geschädigt sind. Aktuell gibt es mehr als 600 Scheinfirmen. Bei mehr als 170 von Ihnen gibt es mit Stand Jänner 2023 rund 1.100 geschädigte Personen, die mehr als 5,9 Millionen an Insolvenz-Entgelt einfordern. Dies geht aus einer aktuellen Beantwortung durch den für Wirtschaft zuständigen ÖVP-Minister Martin Kocher hervor, an den die FPÖ-Politikerin Dagmar Belakowitsch eine parlamentarische Anfrage eingebracht hatte.
Haftung für Scheinfirmen
Firmen müssen für die Forderungen nach dem IESG für Scheinfirmen haften. Dies vor allem dann, wenn bekannt war oder bekannt sein musste, dass eine Firma eine Scheinfirma ist und dennoch ein Auftrag erteilt wurde. Wenn ein Arbeitnehmer von den Praktiken der Scheinfirma wusste, hat er ebenfalls keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt.