Befragung

Weil sich ein Vorarlberger geweigert hatte, der Statistik Austria persönliche Daten preiszugeben, musste er insgesamt 500 Euro Strafe zahlen.

3. April 2023 / 14:42 Uhr

Mann ließ sich von Statistik Austria „Unterhose nicht ausziehen“: 500 Euro Strafe!

Wenn die Statistik Austria bei Ihnen an die Tür klopft und wissen möchte, wie hoch zum Beispiel ihr Einkommen ist, sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Wer sich weigert, muss – wie ein Mann aus Dornbirn – Strafe zahlen.

30 Seiten starke Daten-Abfrage

Auf den Vorarlberger Thomas F. ist die Statistik Austria im Rahmen der sogenannten Mikrozensus-Erhebung, bei der per Zufalls-Auswahl die Haushalte ausgewählt werden, gekommen. In einer 30 Seiten umfassenden Daten-Abfrage sollte der Vorarlberger Auskunft geben. Doch dieser wollte weder sein Einkommen, noch Familienstand oder Berufsleben preisgeben und weigerte sich. F. sagte gegenüber unzensuriert, dass er maximal einer Online-Befragung zugestimmt hätte, diese aber von der Statistik Austria abgelehnt worden sei.

Fünf Verwaltungsstrafen

Seine Auskunfts-Verweigerung kam ihm dann teuer zu stehen: Es hagelte gleich fünf Verwaltungsstrafen. Insgesamt kamen 500 Euro zusammen. „Das war es mir wert, um meine Daten weiter zu schützen“, so F., der im Telefongespräch mit unzensuriert meinte:

Der Staat versteckt sich ständig hinter Amtsgeheimnis und Datenschutz. Der Bürger muss sich aber die Unterhose im Keller ausziehen lassen. Mit der Strafe habe ich dem Staat meinen zuvor kassierten Klimabonus in Höhe von 500 Euro zurückgegeben.

Dafür könne er jetzt von der Statistik Austria zehn Jahre lang nicht mehr belästigt werden, so der Unternehmer aus Dornbirn.

Auskunftspflicht gesetzlich geregelt

Bei der Statistik Austria bestätigte man uns, dass für die Mikrozensus-Erhebung Auskunftspflicht bestehe. Diese entspreche dem Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung. Alle Angaben würden der absoluten Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Pro Quartal werden rund 22.500 Haushalte in Österreich befragt. Die Basis zur Stichproben-Ziehung bildet das Zentrale Melderegister (ZMR), aus dem per Zufalls-Auswahl die Haushalte ausgewählt werden.

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