Bewerber müssen nicht länger Details wie ihren Bildungshintergrund, ihren beruflichen Werdegang und ihre Referenzen bei früheren Arbeitgebern angeben.

20. Feber 2023 / 09:51 Uhr

Diese Angaben müssen in einer Bewerbung nicht mehr genannt werden

Bewerber müssen nicht länger Details wie ihren Bildungshintergrund, ihren beruflichen Werdegang und ihre Referenzen bei früheren Arbeitgebern angeben. Stattdessen können sie sich auf ihre Kernkompetenzen, Leistungen und Erfahrungen konzentrieren, die sie von anderen Bewerbern abheben. Einige Angaben müssen daher mittlerweile nicht mehr gemacht werden.

Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch beziehen sich auf alle Anfragen des Arbeitgebers, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf das Alter, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und andere Aspekte, die zur Diskriminierung einer Person verwendet werden können. Für Arbeitgeber ist es wichtig, bei der Einstellung potenzieller Mitarbeiter alle relevanten Daten zu berücksichtigen: Ihre Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen sind weitaus wichtiger als alle Informationen, die für eine diskriminierende Entscheidung verwendet werden könnten.

Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber es vermeiden, während eines Vorstellungsgesprächs Fragen zu stellen, die als unangemessen oder nicht zulässig angesehen werden könnten. Wenn Sie passende Jobs online finden, können Sie auf folgende Angaben schon in der Bewerbung verzichten:

Schwangerschaft

Fragen zur Schwangerschaft sind eine Form der Geschlechterdiskriminierung und gesetzlich streng verboten. Es wird als unangemessen angesehen, wenn Arbeitgeber Bewerberinnen während des Einstellungsverfahrens nach ihrem Schwangerschaftsstatus fragen, da dieser keinen Einfluss auf die Qualifikation für eine bestimmte Stelle hat.

Außerdem könnten solche Fragen zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder des Familienstands führen, was ebenfalls nicht zulässig ist. Diese Form der Diskriminierung kann sowohl direkt als auch indirekt erfolgen, da der Arbeitgeber unter Umständen andeutet, dass er eine Frau, die schwanger ist oder in naher Zukunft schwanger werden will, nicht einstellen würde. Auch zur zukünftigen Familienplanung müssen keine Angaben gemacht werden.

Glauben und politische Überzeugung

Im Allgemeinen dürfen Arbeitgeber niemals nach dem Glauben oder den religiösen Überzeugungen eines Bewerbers fragen. Dies ist eine Verletzung des Rechts des Bewerbers auf Privatsphäre und verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit bei der Einstellung. Zudem kann es als diskriminierend angesehen werden und zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Politische Überzeugungen sind ebenfalls vor unangemessenen Nachfragen des Arbeitgebers geschützt. Die Frage nach der Parteizugehörigkeit gilt als unangemessen und kann als Versuch gewertet werden, Menschen mit einer bestimmten politischen Überzeugung zu diskriminieren.

Behinderung

Im Allgemeinen sind Fragen zu einer möglichen Behinderung während eines Vorstellungsgesprächs nur dann zulässig, wenn es hinreichende Beweise oder Begründungen dafür gibt, dass die Behinderung des Bewerbers Auswirkungen auf seine Fähigkeit haben könnte, die für die Stelle erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. Wenn es beispielsweise bestimmte körperliche Anforderungen gibt, die der Arbeitnehmer erfüllen muss, ist es verständlich, dass der Arbeitgeber sich nach einer möglichen Behinderung in diesem Bereich erkundigen möchte.

Krankheit

In einem Vorstellungsgespräch können Arbeitgeber den Bewerbern verschiedene Fragen zu ihrer Gesundheit und eventuellen Krankheiten stellen. Im Allgemeinen muss der Bewerber diese Informationen jedoch nicht preisgeben, es sei denn, die Krankheit könnte seine Fähigkeit, die Arbeit auszuführen, beeinträchtigen oder andere Kollegen oder Kunden gefährden. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er sie nicht angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Job handelt, der körperliche Arbeit oder Interaktion mit Klienten und Kunden erfordert, wo das Risiko einer Ansteckung höher sein könnte.

Daher ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtig, sich über potenzielle Gesundheitsrisiken im Klaren zu sein, damit beide Parteien angemessen auf die Herausforderungen vorbereitet sind, die sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses ergeben können. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Fragen zum Gesundheitszustand eines Bewerbers streng vertraulich behandelt werden.

Reagieren auf unzulässige Fragen

Es kann verlockend sein, als Reaktion auf eine unangemessene Frage defensiv oder aggressiv zu werden, aber das könnte Ihren Chancen auf den Job schaden. Versuchen Sie stattdessen, eine Gegenfrage zu stellen oder höflich zu erklären, dass die Frage für die zu besetzende Stelle nicht relevant ist. Wenn Sie sich entschließen, die unangemessene Frage zu beantworten, seien Sie ehrlich und fassen Sie sich kurz. Denken Sie außerdem daran, dass Sie die Kontrolle über das Gespräch haben und das Recht, die Beantwortung einer Frage zu verweigern, bei der Sie sich unwohl fühlen.

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