Es ist nur eine von zahllosen Gewalttaten, die Migranten in den letzten Jahren in Österreich verübt haben, und doch zeigt sie, wie skrupellos und menschenverachtend vor allem Moslems sich gegenüber unserer Gesellschaft und speziell gegenüber Frauen verhalten. So stand heute, Mittwoch, ein Tunesier in Wien vor dem Straflandesgericht. Der 49-Jährige soll im August des Vorjahres in der gemeinsamen Wohnung in der Mollardgasse in Wien-Mariahilf seine 32-jährige Lebensgefährtin und deren 14-jährige Tochter mit bloßen Händen erwürgt haben. Die beiden kleinen Brüder des Mädchens, neun und sieben Jahre alt, mussten dabei teilweise zusehen bzw. bange Stunden im Nebenzimmer durchstehen. Alle drei Kinder stammen aus einer früheren Beziehung der Frau.
Angeblicher “Sex-Unfall” mit tödlichem Ausgang
Vor Gericht versuchte der seit 2016 beschäftigungslose Nordafrikaner zunächst wenig glaubhaft, den grausamen Tod der Ungarin als aus dem Ruder gelaufenen „Sex-Unfall“ darzustellen. Sie habe ihn immer wieder aufgefordert, sie beim Sex zu schlagen und zu würgen, und immer wieder sei sie dabei bewusstlos geworden, aber nach zehn Minuten wieder aufgewacht, schwadronierte er. Die Spurenauswertung der Kriminaltechnik besagt allerdings etwas anderes: Die Frau soll qualvoll erstickt sein, nachdem der Angeklagte ihr den Mund mit Klebeband zugepickt und sie brutal gewürgt haben soll. Von Sex-Unfall keine Spur. Als die Tochter ihre Mutter leblos im Bett fand, begann sie zu schreien – das war auch ihr Todesurteil.
Bub musste beim Erwürgen der Schwester zuschauen
Um sie „ruhigzustellen“, habe er dann auch das Mädchen gewürgt, bis es still war, erklärte der Angeklagte. Sie starb wie ihre Mutter einen qualvollen Tod. Der ältere der Buben war im Nebenzimmer von den Schreien der Schwester aufgewacht und sah, wie der Tunesier seine Schwester attackierte. Daraufhin herrschte ihn der Mann an, er möge wieder ins Bett gehen. Dort stellte sich der Bub schlafend und hatte, wie er später Ermittlern erzählte, Angst, dass auch er und sein Bruder sterben müssten.
Täter reiste nach Paris und suchte “unverbindliche Bekanntschaft”
Der Gewalttäter leistete unterdessen weder erste Hilfe, noch rief er die Rettung. Im Gegenteil: Er versperrte das Schlafzimmer mit den beiden Leichen, versteckte den Schlüssel, hob vom Konto des Opfers und seinem Konto Geld ab und reiste nach Paris, wo er schon nach wenigen Tagen über soziale Netze von „Liebe finden in Paris“, „Unverbindlicher Bekanntschaft“ und „Partnersuche“ schwärmte.
Kinder trauten sich erst am nächsten Tag aus ihrem Zimmer
Die beiden geschockten Buben saßen in Todesangst noch bis am nächsten Tag in ihrem Zimmer, bis sie die Wohnung verließen und sich zu einer bekannten Augenärztin in der Nähe begaben, die dann, weil sie die Mutter nicht erreichen konnte, die Polizei alarmierte. Nachdem die Aussagen des Neunjährigen im Prozess kontradiktorisch abgespielt worden waren, änderte der Angeklagte – offensichtlich auf Anraten seines Anwalts – seine Verantwortung und bekannte sich des Doppelmordes schuldig. Laut dem Buben sei es immer wieder zu Streitereien zwischen seiner Mutter und dem Nafri gekommen, weil dieser offensichtlich via Smartphone mit anderen Frauen Kontakt gesucht habe. Mit einer Gewalttat habe er bereits gerechnet.
Einstimmiges Urteil der Geschworenen am späten Nachmittag: lebenslange Haft – bereits rechtskräftig.