Giorgia_Meloni_2014

Italiens Ministerpräsidentin Georgia Meloni will mit dem neuen Dekret NGO-Schlepperorganisationen das Leben schwer machen.

29. Dezember 2022 / 09:33 Uhr

Meloni erschwert mit neuem Gesetz NGO-Schleusern ihr Geschäftsmodell

Gestern, Mittwochabend, verabschiedete die italienische Regierung ein Dekret, das künftig die Schleppung von „Schiffbrüchigen“ nach Italien eindämmen soll. „Dieses Dekret wird NGOs bestrafen, die sich nicht an die Regeln halten, die in der Maßnahme enthalten sein werden“, sagte der Staatssekretär für Inneres, Nicola Molteni, im Vorfeld der Beschlussfassung. Der Rechtsakt soll am Montag, 1. Jänner, in Kraft treten.

Systematische Schleusung eindämmen

Rund 100.000 „Schiffbrüchige“ wurden allein dieses Jahr von diversen NGO-Schiffen vor den Küsten Nordafrikas im Mittelmeer an Bord geholt und in Italiens Mittelmeerhäfen abgeliefert. Ein systematisches Einschleusen illegaler Einwanderer unter dem Vorwand „Seenotrettung“, dem die neue Regierung unter Ministerpräsidentin Georgia Meloni mit dem Dekret einen Riegel vorschieben will.

Flaggenstaaten der Schiffe in der Pflicht

Kernstück des Dekrets ist ein Verhaltenskodex, dem sich die NGO-Schlepperschiffe in italienischen Gewässern zu unterwerfen haben. Demnach müssen unter anderem die „Schiffbrüchigen“ bereits an Bord deklarieren, ob sie um Asyl ansuchen wollen und dort den Antrag auch gleich einbringen. In der Folge ist dann der Flaggenstaat des Schiffes für die Aufnahme der Asylwerber zuständig.

Nur eine „Rettung“ pro Ausfahrt

Weiters müssen die „Retter“ im Falle eines Einsatzes in internationalen Gewässern einen Hafen anfordern, den das Schiff unmittelbar nach der „Rettung“ ansteuern muss, ohne weiter tagelang auf See zu bleiben, um auf andere mögliche „Seenotrettungen“ zu warten. Damit soll verhindert werden, dass Schleuserschiffe mit mehreren hundert Menschen an Bord in Italiens Mittelmeerhäfen eintreffen.

Verstöße werden sanktioniert

Zusätzlich müssen die NGO-Schiffe “Anforderungen an die technisch-nautische Eignung für eine sichere Navigation erfüllen“.

Ein Zuwiderhandeln gegen die Vorschriften kann mit Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Strafen werden gegen den Kapitän des Schiffes, den Reeder und den Eigentümer verhängt. Bei wiederholten Verstößen kann das Schiff auch konfisziert werden.

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