Handelsgericht Wien / Maske

Im Handelsgericht Wien entscheiden anscheinend die einzelnen Richter, ob bei Verhandlungen Maskenzwang herrscht.

16. Dezember 2022 / 06:56 Uhr

Am Handelsgericht Wien pfeifen Richter auf die vorgeschriebene Maskenpflicht

Wer zu einer Verhandlung in das Handelsgericht Wien kommt, ist laut Hausordnung zum Maskentragen verpflichtet. Doch einige Richter widersetzen sich der Vorschrift.

Graphik mit durchgestrichener Maske vor Richter-Zimmer

Auf einer Tür zum Büro eines Richters ist eine Graphik mit einer durchgestrichenen Maske zu sehen. Darunter steht geschrieben:

In den Verhandlungssälen 1607 und 1608 und im dunkelgrauen Verhandlungsbereich!

In diesen Räumen wird mit der durchgestrichenen Masken-Grafik also symbolisiert, keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Unzensuriert konfrontierte damit den dafür zuständigen Richter. Am Telefon verwies er uns aber an die Pressestelle und fügte hinzu, er wolle nicht wegen einer Maske in einer Zeitung stehen.

Ausweichende Antwort der Medienstelle

Unzensuriert fragte demnach bei der Medienstelle nach. Wir wollten wissen, wie das Maskentragen am Handelsgericht geregelt sei, ob bei Verhandlungen Masken getragen werden müssten und auf welche Bestimmungen und Evidenz die Maskenpflicht in den Räumlichkeiten des Handelsgerichts zurückzuführen sei. Auf alle Fragen ging die Medienstellen aber nicht ein – kurz und bündig kam folgende Antwort:

Im gesamten Haus gelten die bisherigen Maßnahmen, so wie im Erdgeschoss ersichtlich. Das heißt, die Beschränkung wurde nicht aufgehoben.

Richter unterliegen keinen Weisungen

Dass manche Richter den Maskenzwang im Gerichtsgebäude aber nicht mitmachen, beweist nicht nur das durchgestrichene Masken-Symbol an der Tür, sondern auch Aussagen von Besuchern, denen von Richtern gesagt worden wäre, dass diese unabhängig seien und keinen Weisungen unterliegen würden. Heißt also: Hausordnung hin oder her, wer Richter ist, kann seine eigenen Gesetze machen!

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