In der Printausgabe der Kronen Zeitung für den Oberösterreichteil vom 12. November 2022 gab es einen Bericht mit dem Titel „Kritik an ,Herdprämie‘ für ,gluckenhafte‘ Eltern!“. Darin kritisiert die SPÖ-Landtagsabgeordnete Doris Margreiter, dass der oberösterreichische Kinderbetreuungsbonus, der aktuell jährlich 900 Euro beträgt, erhöht wird. Diese Leistung wurde von FPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, der als Familienreferent zuständig ist, eingeführt. Ein elektronischer Bericht ist auf krone.at abrufbar, allerdings nur für Abonnenten komplett lesbar.
Krone-Redakteur widerspricht SPÖ-Kritik
Die SPÖ sieht im Kinderbetreuungsbonus eine „Herdprämie“ für Frauen, wie es heißt. Doch die Sache wird für Margreiter zum Eigentor. Werner Pöchinger, der offenbar auch den Artikel verfasst hat, widerspricht ihr heftig. Familien könnten nie genug Unterstützung bekommen, selbst wenn ihre Kinder daheim aufgezogen würden. Die institutionelle Kinderbetreuung sei außerdem eine ewige Baustelle. Daher sollten Eltern auch die Möglichkeit haben, zu wählen, ob das Kind zuhause oder in der Kinderbetreuung versorgt werde.
Auch der freiheitliche Landesparteisekretär, Michael Gruber, ließ die Kritik der Roten nicht auf sich sitzen. Er meinte:
Wir sind grundsätzlich dagegen, dass man die Familien in sozialistischer Manier mit „sanftem Druck“ dazu bringen will, ihre Kinder möglichst früh in Kinderbetreuungseinrichtungen zu geben. Viele Elternteile würden sehr gerne die ersten drei Lebensjahre daheim beim Kind bleiben, sofern das finanziell und von ihrer Lebenssituation her leistbar ist.
Weitere Leistungen werden erhöht
Haimbuchner gab mittlerweile auch bekannt, dass der Kinderbetreuungsbonus auf 960 Euro pro Jahr angehoben wird. Darüber hinaus gibt es eine erhebliche Anhebung des Förderbetrages beim oberösterreichischem Mehrlingszuschuss (Zwillingsgeburten 550 Euro statt 500 Euro, Drillingsgeburten 1.100 Euro statt 1000 Euro, für jeden weiteren Mehrling 550 Euro statt 500 Euro). Für die Schulveranstaltungshilfe für das Schuljahr 2022/23 gibt es eine Verdoppelung des Betrags.
Modell in Finnland
Margreiter ist übrigens offenbar nicht bekannt, dass auch Finnland ein ähnliches Modell von einer Beihilfe hat, die Eltern bei ihrer Erziehung ohne Kinderheim unterstützt. Nämlich die Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung, die für Kinder unter drei Jahren gezahlt wird, wenn sie nicht in einer städtischer Tagesbetreuung untergebracht sind. Es unterscheidet sich vom oberösterreichischen Modell insofern, da dieses für Kinder ab drei Jahren bezahlt wird. In Oberösterreich handelt es sich um einen Landeszuschuss. Laut einem EuGH-Urteil kann entnommen werden, dass zumindest damals die finnische Leistung von den Gemeinden finanziert wurde, die wiederum von den Rentenkassen das Geld zurückerstattet bekommen haben.