Die Staatsanwaltschaft hat zwei Ermittlungsverfahren gegen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl eingestellt.

26. November 2022 / 21:06 Uhr

Wieder gescheitert, FPÖ-Asylpolitik zu kriminalisieren: Verfahren eingestellt

Landesrat Gottfried Waldhäusl ist in Niederösterreich das, was einst FPÖ-Chef Herbert Kickl als Innenminister im Bund war. Ein Politiker, der eine harte und konsequente Gangart gegen – vor allem kriminelle – Asylwerber fährt. Das bringt ihm neben viel Zuspruch auch viele Feinde ein, die ihn mit Anzeigen aus dem Amt jagen wollen – bis dato erfolglos.

Denn mittlerweile wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft St. Pölten zwei Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt hat. Nach einem noch nicht rechtskräftigen Freispruch wegen Amtsmissbrauchs der nächste Sieg.

„Asyl-Triage“

Konkret geht es um die „Asyl-Triage“ sowie der vertragslosen Zahlungen an eine Unterkunft für “Geflüchtete” in St. Pölten. Im März hatte Waldhäusl eine „Triage im Asylbereich“ ausgerufen. Die Situation sei so dramatisch, dass sie nicht mehr bewältigt werden könne, so sein Argument. Konkret sollten ukrainische Frauen und Kinder bei der Zuteilung zu Unterbringungsplätzen des Landes gegenüber “Geflüchteten” aus anderen Ländern bevorzugt werden.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sah darin zunächst einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Asylwerber nach dem niederösterreichischen Grundversorgungsgesetz und nahm Ermittlungen auf.

Politische Forderung

Doch sie kam zum Schluss, dass es sich bei der „Triage-Forderung“ um eine rein politische Aussage gehandelt habe, die keine tatsächliche Bevorteilung ukrainischer Kriegsflüchtlingen gegenüber Menschen aus anderen Ländern mit sich gebracht hätte.

Rasch gehandelt

Auch im Falle des zweiten Vorwurfs habe sich die Verdachtslage nicht bestätigt. Waldhäusl war vorgeworfen worden, Zahlungen an einen Unterkunftsbetreiber eines Flüchtlingsquartiers im Bezirk St. Pölten ohne vertragliche Grundlage getätigt zu haben. Doch die konkrete Handlung sei eine schnelle Maßnahme gewesen, um Menschen rasch unterzubringen, und sie wurde daher nicht als Amtsmissbrauch gewertet.

Medial wurde bekanntlich über das Gerichtsverfahren berichtet, in dem Waldhäusl deswegen Amtsmissbrauch vorgeworfen worden war, weil er unbegleitende Minderjährige in Quartiere gesteckt habe, die unter anderem mit einem Stacheldrahtzaun gesichert waren. Die Jugendlichen wären hierdurch in ihrem Recht auf Grundversorgung beschränkt worden. Das Gericht folgt dieser Ansicht aber nicht.

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