Seit der Corona-Impfung leidet eine junge Pflegerin an gesundheitlichen Problemen. Nun soll geklärt werden, ob die Impfempfehlung fahrlässig ausgesprochen wurde.

17. Oktober 2022 / 19:34 Uhr

Gretchenfrage: Was wussten die Behörden über die Risiken, als sie die Impfung empfahlen?

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat, wie die Gesundheitsministerien in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, die Corona-Impfung propagiert und gefördert.

Strafanzeige gegen Verantwortliche

Sie wird bis heute „allen Personen ab 16 Jahren, insbesondere auch Gesundheitsfachpersonen und Betreuende von besonders gefährdeten Personen empfohlen“. Und genau hier hakt der Verein „WirMenschen“ ein. Er hat Strafanzeige gegen die BAG-Verantwortlichen eingereicht.

Risiken bekannt, aber verheimlicht

Die Kläger, 13.900 Mitglieder von „WirMenschen“, werfen der BAG-Direktorin und anderen Leitungsmitgliedern vor, zum Zeitpunkt der Impfempfehlung sehr wohl über die gravierenden Nebenwirkungen und Gefahren Bescheid gewusst zu haben. In der Anklage heißt es, dass das Gesundheitsamt „nachweislich oder zumindest mutmaßlich über Informationen zu relevanten Risiken der ‘Impfstoffe’ verfügt habe“.

Die Zulassungsbehörden hätten deshalb die Corona-Impfstoffe im Dezember 2020 nicht zulassen dürfen.

Gefährdung der Bevölkerung

Aber man wollte von den Gefahren nichts wissen und suggerierten, dass die Impfung sicher sei:

Impfstoffe werden von Swissmedic nur zugelassen, wenn sie sicher und wirksam sind. Dafür werden sie gründlich getestet.

Die Kläger argumentieren, dass durch das Ignorieren und Verheimlichen der Risiken die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet worden sei. Sie verlangen eine Untersuchung, „in welchem Umfang das BAG zum jeweiligen Zeitpunkt Kenntnis von besorgniserregenden Fakten zu Gesundheitsrisiken hatte“.

Minderjährige Pflegerin mit schwerem Impfschaden

Anlass ist der Fall einer jungen Pflegerin. Ein ärztliches Gutachten bescheinigt ihr mittlerweile einen schweren Impfschaden, der bleibende Gesundheitsschäden hervorgerufen haben soll. Die damals noch minderjährige Pflegerin sei von ihrem Arbeitgeber zur Impfung gedrängt worden, der wiederum der BAG-Impfempfehlung gefolgt war.

Um die Schweizer zu warnen, sei man am 7. Oktober an die Öffentlichkeit gegangen. Denn drei Tage später startete die neue „Impfkampagne“. Die Anzeige selbst wurde bereits im September eingereicht.

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