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Im Landesgericht für Strafsachen in Wien fand heute, Dienstag, eine außergewöhnliche Verhandlung statt. Die Polizei wollte, entgegen eindeutiger Videoaufzeichnungen, ein Opfer zum Täter machen.

15. Juni 2021 / 19:00 Uhr

Polizei machte das Opfer zum Täter: Justiz korrigierte zum Glück

Daniel D. wird es sich jetzt drei Mal überlegen, ob er eine Anzeige macht, wenn er von einer Gruppe von Schwarzafrikanern attackiert und verletzt wird. Plötzlich saß nämlich er – nach einem skurrilen Polizeibericht – auf der Anklagebank. Wegen Falschaussage, Körperverletzung und Verleumdung. Es drohten bis zu drei Jahre Haft. Nach Videoaufzeichnungen der Wiener Linien meinte die Richterin, dass sie keinesfalls zu einem Schuldspruch kommen könne. Daniel D. wurde in allen Punkten freigesprochen. „Gottseidank funktioniert bei uns die Justiz“, war auch Rechtsanwalt Alfred Wansch über das Urteil erleichtert.

Polizisten störte Unzensuriert-Bericht

Dass das Opfer im Handumdrehen zum vermeintlichen Täter wurde, ist einem Polizeibericht eines Revierinspektors des Kommissariats Wien-Donaustadt in der Wagramer Straße zu verdanken. Dieser hatte offenbar ein Problem damit, dass unzensuriert am 15. Februar 2020 unter dem Titel „Sohn beschützt Mutter und wird von fünf Schwarzafrikanern niedergeprügelt“ einen Bericht über den Vorfall brachte. Als die bundesdeutschen Jäger von Falschmeldungen, „Correktiv“, bei der Polizei nachfragte, ob es dieses Ereignis tatsächlich gegeben habe, konnten die Beamten darüber keine Auskunft geben. „Correktiv“ wertete die Causa als „Fake News“.

Ausländisches Medium falsch informiert

Doch siehe da: In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung musste ÖVP-Innenminister Karl Nehammer dann zugeben, dass das ausländische Medium falsch informiert wurde. Nehammer teilte mit:

Der angefragte Sachverhalt lag der Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien aufgrund der geltenden Bestimmungen bezüglich der internen Berichtspflichten zum Zeitpunkt der Anfrage nicht vor. Ein sofortiger Anruf bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Wagramer Straße wurde von ei- nem dortigen Beamten (Name nicht notiert) fälschlich negativ beauskunftet.

Polizist sieht in Berichterstattung nähe zur FPÖ

Anzunehmen, dass der zuständige Beamte, der „fälschlich negativ beauskunftet“ hat, von seinen Vorgesetzten einen Rüffel bekam. Ob das der gleiche Polizist war, der dann – entgegen jeglicher Beweislage vor Gericht – einen Abschlussbericht mit der Aktenzahl GZ: PAD/20/00319946/001/KRIM an die Staatsanwaltschaft verfasste, kann nur vermutet werden. Aber man fragt sich, warum in diesem Fall plötzlich die Medienberichterstattung eine Rolle spielte. Der Revierinspektor schreibt wörtlich (inklusive Rechtschreibfehler):

In den darauffolgenden Tagen erschienen zu ggstl. Vorfall mehrere Berichterstattungen in dem Onlinemedium dieses Medium weist eine Verbindung zur FPÖ auf.

“Verzerrt, fremdenfeindlich und brutal”

Danach gibt er seine persönliche Meinung über den Zeitungs-Bericht kund:

In diesen Artikeln wird der Sachverhalt äußerst verzerrt, fremdenfeindlich und brutal wiedergegeben.

Und was hat eine parlamentarische Anfragebeantwortung mit der Causa zu tun? Der Polizist berichtet:

Die Folge war eine parlamentarische Anfrage betreffend den Vorfall an den Innenminister und den Bundeskanzler.

Darstellung des Polizisten widerspricht Videoaufzeichnung

Auch in den weiteren Ausführungen in diesem Abschlussbericht überrascht der Polizeibeamte mit persönlichen Befindlichkeiten. Er sieht auf dem Video der Wiener Linien, dass Daniel D. „mittig am Bahnsteg stehen bleibt und somit der Personengruppe provokant im Weg steht“. Er beobachtet weiter, dass Daniel D. „öfters provokant in Richtung Schwarzafrikaner sieht“. Und bei den Videoaufzeichnungen ist dem Polizisten auch entgangen, dass ein Schwarzafrikaner ins Gesicht des Daniel D. schlug und dass Daniel D. im Reflex mit der Faust Richtung Angreifer zielte, diesen aber gar nicht traf.

Aufgrund des Polizeiberichtes plötzlich Angeklagter

Daniel D. und seine Begleiter machten nach diesem Tathergang am 14. Februar 2020 eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannte. Und er wurde wie ein Blitz getroffen, als er – nach dem Abschlussbericht des Polizisten – plötzlich angeklagt wurde. Ihm wurde Falschaussage, Körperverletzung und Verleumdung zur Last gelegt.

Unschuldig, aber Anwaltskosten

Heute, Dienstag, kam es am Landesgericht für Strafsachen in Wien zur Verhandlung. Die Richterin glaubte die Darstellungen des Daniel D., die die Bilder auf den Videos der Wiener Linien vollständig bestätigten. Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass sie nach Ansicht der Videobilder und den Zeugenaussagen keinesfalls zu einem Schuldspruch kommen könne. Daniel D. zeigte sich erfreut, bleibt nun aber – trotz Freispruch – auf den Anwaltskosten sitzen. Als Unschuldiger, der eine mögliche Straftat an die Polizei gemeldet hat.

Verfahren gegen Angreifer eingestellt

Brisant: Einer der vermeintlichen Angreifer in der U-Bahn, Cameo O., war zur Verhandlung gar nicht erschienen. In den Polizeiprotokollen wird er einmal als Österreicher geführt, ein weiteres Mal steht, dass die Staatsbürgerschaft „ungeklärt“ sei. Einmal ist auch eine „weitere Identität“, also ein zweiter Name, angegeben. Das Verfahren gegen ihn und den anderen unbekannten Angreifern, die die Polizei nicht ausforschen konnte, wurde übrigens eingestellt. Rechtsanwalt Alfred Wansch will nun herausfinden, warum?

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