Auf Facebook wirbt eine Initiative für den Erhalt des Bargelds. Konkret wurde das „Volksbegehren – Für uneingeschränkte Barzahlung“ ins Leben gerufen, das seit 31. Mai unterstützt werden kann. Von der Initiative wird berichtet, dass es bereits 10.000 Unterstützer gibt. Es wurde somit die notwendige Anzahl an Unterstützern erreicht, damit das eigentliche Volksbegehren eingeleitet werden kann.
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.
SPÖ, ÖVP und FPÖ haben sich in der Vergangenheit immer wieder für das Bargeld stark gemacht, weshalb die Umsetzung der uneingeschränkten Bargeldzahlung rechtlich verankert werden könnte. Die ÖVP allerdings argumentierte auch, dass es EU-Vorgaben gäbe, die in der EU-Geldwäscherichtlinie verankert seien und gegen die uneingeschränkte Bargeldzahlung sprechen würden. Welche Gesetzestexte allerdings konkret dagegen sprechen würden, wurde aber nie genannt.
Unterstützungserklärungen können bei jedem Gemeindeamt abgegeben werden. Über eine Seite des Innenministeriums kann auch online die Unterstützung abgegeben werden. Die Unterstützung wird dann beim eigentlichen Volksbegehren angerechnet.