Nationalrat

Haben sich SPÖ und Grüne beim neuen Parteiengesetz wirklich über den Tisch ziehen lassen, oder haben sie selbst “Dreck am Stecken”?

7. Juli 2022 / 07:21 Uhr

SPÖ und Grüne werden aufgeflogene ÖVP Spenden-Machenschaften legalisieren

Am heutigen Donnerstag wird im Nationalrat ein neues Parteiengesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die ÖVP wohl unter Hilfe von Rot und Grün den Hals aus der Schlinge ziehen können. Nach zahlreichen aufgeflogenen Spenden-Skandalen stand die ÖVP mit dem Rücken zur Wand. Strafzahlungen in beträchtlicher Höhe wären nicht abzuwenden gewesen. In Windeseile hat man sich allerdings ein maßgeschneidertes Gesetz zusammengezimmert, mit dem alle ihre Spenden-Machenschaften legalisiert werden sollen. Ermöglicht wird das unter Komplizenschaft von SPÖ und Grünen, die dem Gesetzesentwurf die notwendige Mehrheit verschaffen wollen. Was die Frage aufwirft, warum die beiden Parteien das tun. Vielleicht deshalb, weil auch sie “Dreck am Stecken” haben und sich damit selber helfen wollen?
Rote und Grüne lassen ÖVP davonkommen
„Es ist wirklich tragisch mitanzusehen, wie sich SPÖ und Grüne beim Parteiengesetz von der in dutzende Korruptionsvorwürfe verwickelten ÖVP über den Tisch ziehen haben lassen”, kommentiert FPÖ Generalsekretär Michael Schnedlitz den Coup der ÖVP. Nicht nur, dass die versteckte Parteienfinanzierung über Spiegelvereine, von denen die ÖVP mehr als 800 hat, durch das neue Parteiengesetz legitimiert wird – ein Beschluss des Parteiengesetzes in der aktuell vorliegenden Form würde auch bedeuten, dass die ÖVP für ihre vom Rechnungshof aufgedeckten Machenschaften gänzlich straffrei ausgehen könnte“, klärt Schnedlitz auf. Denn die bis dato aufgeflogenen illegalen Spenden-Machenschaften müssten dann nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen beurteilt werden und wären dann plötzlich legal.
Über 1,5 Millionen Euro unzulässige Spenden
Es handelt sich um beträchtliche Summen, wie Schnedlitz vorrechnet. Gut 1,5 Millionen Euro sollen in den vergangenen Jahren über diverse Kanäle in die Parteikasse geflossen sein. Und was der vom Rechnungshof zur Prüfung der ÖVP geschickte Wirtschaftsprüfer erst feststellen wird, bleibt noch abzuwarten. Strafzahlungen von bis zu 4,5 Millionen Euro stünden folglich im Raum. Dank Rot und Grün wird man sich bei Nehammer und Co. darüber wahrscheinlich keine Sorgen mehr machen müssen.
FPÖ stellt Abänderungsantrag
Um der geplanten Flucht der ÖVP durch die Hintertür einen Riegel vorzuschieben, kündigt die FPÖ folgenden Abänderungsantrag an, der Z 39 in § 15a Abs. 2 des Gesetzesentwurfes wie folgt ändern soll:

(2) Für die Erstellung und Kontrolle der Wahlwerbungsberichte und Rechenschaftsberichte für die Kalenderjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 sowie auf die darauf bezugnehmende Sanktionierung ist das Parteiengesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 247/2021 anzuwenden.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Abgeordneten von SPÖ und Grünen einen Rest von Anstand bewahrt haben, oder ob sie (aus Eigennutz?) die ÖVP wirklich mit ihren Machenschaften davonkommen lassen wollen.

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