Auf Antrag der Freiheitlichen sollte das Rauchen in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis wieder erlaubt werden, um die in der Krise schwer geschüttelte Branche zu unterstützen.
Nachtgastronomie unter massivem Druck
Die Gastronomie steht mit dem Rücken zur Wand. Exorbitant hohe Energiekosten, dazu noch das quasi Heizschwammerlverbot in Gastgärten der Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) verschärfen die Situation. Vor allem die Nachgastronomie steht derzeit unter massivem Druck. Gegenüber der Kronen Zeitung sagte der Sprecher der Vereinigung der österreichischen Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger:
Die Kosten steigen drastisch, aber wir können nur wenig davon an die Gäste weitergeben, da die sonst wegbleiben. Außerdem bricht das Wintergeschäft weg, da wir die ohnehin geringe Energieförderung nur bekommen, wenn wir die Heizschwammerl nicht verwenden.
Wer Heizschwammerl verwendet, bekommt keine Förderung
Tatsächlich macht die Regierung die Förderung der Betriebe aus der „Energiemilliarde“ davon abhängig, ob jemand zwischen 22 Uhr beziehungsweise Betriebsschluss und 6 Uhr die Beleuchtung abdreht, oder eben auf Heizschwammerl im Freien verzichtet. Wörtlich heißt es in den Förderrichtlinien:
Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.
Rückkehr von Raucher- und Nichtraucherbereichen
Die FPÖ wollte den Betrieben helfen: Im Nationalrat wurde ein Rauchverbot-Ende in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis gefordert. Ohne Erfolg. Die anderen Parteien wollten davon nichts wissen. Konkret lautete der Entschließungsantrag der Freiheitlichen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten , die folgende Punkte umfasst:
Die Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung mit der Möglichkeit, in der Gastronomie und Hotellerie getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche auf freiwilliger Basis durch die Unternehmen einzurichten. Ein Diskriminierungsverbot gegenüber staatlichen Maßnahmen, die die Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss in Folge des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) und dessen Vollzug gegenüber den Unternehmen mit bürokratischen und finanziellen Zwangsmaßnahmen belasten.