Die allgemeine Impfpflicht ist zwar im Bundestag gescheitert, doch für bestimmte Berufsgruppen gab und gilt sie weiterhin. So für Soldaten bei der Bundeswehr.
Soldat klagte und bekam Recht
Ein Bundeswehrsoldat wollte sich jedoch nicht zur Corona-Impfung zwingen lassen und klagte. Nun entschied ein Richter für ihn. Die Entscheidung des Truppendienstgerichts ist unanfechtbar.
Im Urteil steht geschrieben, was bislang undenkbar schien: Die Impfung sei wegen erheblicher Gesundheitsgefahren unzumutbar und zudem wirkungslos.
Soldat ist kein Versuchskaninchen
Laut Begründung bestünden berechtigte Zweifel, ob der Befehl zur Duldung der Corona-Impfung überhaupt verbindlich sei. Denn „wegen möglicher erheblicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen“ könnte er unzumutbar sein.
Der Soldat ist nicht verpflichtet, sich auf ein „Experimentierfeld mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang“ zu begeben. Vor allem dann nicht, wenn nicht nachgewiesen ist, dass dadurch „überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden“. Und genau hier fehlt es: Die Schutzwirkung sei „bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall“.
Mehr „Zivilcourage“ und weniger „blindes Folgen“
Der Vorgesetzten wirft der Richter „eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen“ vor.
Aber das Verhalten war halt „bequem“. Daher fordert der Beamte mehr „Zivilcourage“ und weniger „blindes Folgen“. Denn es geht um Befehle, deren Befolgung mit erheblicher Gefahr einhergeht und bei denen Zweck und Mittel in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.