Der übergriffige Staat ist heute fast allgegenwärtig. Während anfangs versichert wurde, dass es wegen des Coronavirus keine Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben werde, kamen bald der “Lockdown”, die Maskenpolizei und der Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen. Während anfangs versichert wurde, dass der Ukraine-Konflikt keine Auswirkungen auf Deutschland haben werde, kann sich ein Großteil der Bevölkerung bald das Heizen nicht mehr leisten. Und das alles passiert ohne nennenswerten Widerstand.
Mittel zum Machterhalt
Ein Instrument, dass all diese vielen falschen politischen Entscheidungen ohne Konsequenzen erfolgen und dass die Grund- und Freiheitsrechte ohne Widerstand eingeschränkt werden, ist die Überwachung der Bevölkerung. So hat die Regierung in Berlin schon vor vielen Jahren die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht.
Ohne Anlass konnten seither die Kommunikationsdaten aller Bürger jederzeit gespeichert – und gegen den Bürger verwendet werden. Der Bürger wird also als potenzieller Straftäter betrachtet, dem der Staat jederzeit und nach seinem Belieben nachspionieren und seinen Gehorsam überwachen können soll.
Lange Dauer für Gerichtsentscheid
Doch dagegen gab es Widerstand. Sodass die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung aussetzte und dem Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Rechtmäßigkeit vorlegte. Und der hat heute, Dienstag, entschieden: rechtswidrig. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine Datenspeicherung zulässig, und die nur begrenzt. Und ohne Anlass, also konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten, schon gar nicht.
Nur bei einer ernsten aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit dürften Verkehrs- und Standortdaten vorübergehend gespeichert werden, erklärte der EuGH. Die Bundesregierung kündigte an, die Vorratsdatenspeicherung reformieren zu wollen.