Selenskyj / Schallenberg

ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg (re.) beim Händeschütteln mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.

20. Juli 2022 / 09:39 Uhr

Schallenberg: „Verbot von Opposition vereinbar mit europäischen Werten“

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hält ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg sinngemäß ein Verbot von Oppositionsparteien vereinbar mit europäischen Werten. Das nächste Alarm-Signal aus der schwarz-grünen Regierung, der man ob solcher Aussagen „Machtrausch“ und „Abgehobenheit“ vorwirft.
Oppositionspolitiker nach Flucht aus Hausarrest verhaftet
Schallenberg äußerte sich dazu, nachdem FPÖ-Abgeordneter Martin Graf in Form einer parlamentarischen Anfrage von ihm wissen wollte, ob er bei den bilateralen Gesprächen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und Vertretern der ukrainischen Regierung auch über die „verhängten repressiven Maßnahmen gegen die parlamentarische Opposition, wie Parteienverbote,“ gesprochen habe.
Tatsächlich verhängte Selenskyj am 24. Februar 2022 nicht nur das Kriegsrecht in der Ukraine, sondern er hat darüber hinaus auch alle Oppositionsparteien verboten. Kaum bekannt: Viktor Medwetschuk, Vorsitzender der nunmehr verbotenen Partei „Oppositionsplattform – Für das Leben“ und seit 2021 unter Hausarrest, wurde nach seiner Flucht aus dem Hausarrest Mitte April 2022 verhaftet.
Schallenberg sieht Ukraine “EU-reif”
Dennoch sieht ÖVP-Außenminister Schallenberg die Ukraine „hinsichtlich der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten insgesamt weit fortgeschritten“. Parteienverbote, so Schallenberg weiter, seien vor dem Hintergrund des derzeit geltenden Kriegsrechts zu sehen. Es sei bisher keine missbräuchliche Verwendung des Gesetzes bekannt, weshalb ihm der Begriff „repressive Maßnahmen“ in der Anfrage in diesem Zusammenhang als nicht angemessen erscheine. Schallenberg findet es auch in Ordnung, dass Rechte und legitime Interessen juristischer Personen vorübergehend eingeschränkt werden können.
Vorgehen der Ukraine mit europäischen Werten vereinbar
Für Schallenberg gehört die Ukraine zur europäischen Familie, wie er in der Anfragebeantwortung schreibt. Und seinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass Verbote von Oppositionsparteien und die Inhaftierung oppositioneller Politiker, wie das in der Ukraine der Fall ist, nicht den relevanten „Kopenhagener Kriterien“ für die Vergabe des Status als EU-Beitrittsland widersprechen würden.

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