Rund 2.000 Schwarzafrikaner hatten am vergangenen Freitag mit brutaler Gewalt versucht, die Grenzanlagen zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla illegal zu überwinden. Einigen ist das Unterfangen gelungen, andere sind auf der Strecke geblieben (unzensuriert hat berichtet.). Doch jetzt tritt die UNO auf den Plan und macht die Täter zu Opfern.
Täter-Opfer Umkehr
Die UNO hat Spanien und Marokko nach den tödlichen Vorfällen am Grenzzaun nun „unangemessene Gewalt“ vorgeworfen. Diese Gewalt habe zum „Tod von Dutzenden Menschen geführt, bei denen es sich um Asylwerber und Migranten gehandelt habe,” zitiert orf.at einen UNO-Sprecher. “Menschen, die sich auf den Weg gemacht hätten, hätten Menschenrechte, die beachtet werden müssten.” Keine Rede ist hingegen von den 140 teils schwerverletzten marokkanischen Polizisten, die vom heranstürmenden Mob mit Steinen und Ästen attackiert worden waren. Die haben nach UNO-Kriterien offensichtlich keine Rechte.
Angreifer trampelten sich gegenseitig zu Tode
Zudem wird offensichtlich ignoriert, dass die aggressiven Angreifer sich im Gedränge am Zaun vielfach gegenseitig totgetrampelt bzw. sich gegenseitig als “Kletterhilfen” missbraucht und so die zahlreichen Todesstürze beim sechs Meter hohen Zaun herbeigeführt haben. Ebenso ignoriert werden die Menschenrechte der Europäer, die nun ein paar hundert potentielle Gewalttäter mehr in ihren Ländern ertragen müssen, die offensichtlich nicht in der Absicht in die EU eingedrungen sind, um hier ihre Facharbeitskraft einzusetzen. Weil sonst hätten sie ja legal mit einem Visum einreisen können.
Staat muss illegale Einwanderung zulassen?
Im UNO-Elfenbeinturm ist man also der Ansicht, dass gewaltsamer illegaler Grenzübertritt ein Menschenrecht sei und dies von den Sicherheitsbehörden toleriert werden muss. Merkwürdigerweise ist in der UNO-Menschenrechts-Charta kein derartiger Passus zu finden.
Hingegen hat jeder Staat das Recht, auf seinem Gebiet für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Und jeder Staat hat das Recht, seine Grenzen und sein Staatsgebiet angemessen zu verteidigen. Ein Recht, das Spanien mit befestigten Grenzanlagen in Anspruch nimmt.