Regenbogenparade Wien

Bei der “Regenbogenparade” in Wien (Bild) trugen die Teilnehmer ihre verschiedenen Geschlechter zur Schau.

22. Juni 2022 / 13:04 Uhr

Urteil gegen Anrede „Herr“: Das war es dann wohl mit „Meine Damen und Herren“

Der Gender-Wahnsinn nimmt kein Ende. Jetzt hat ein Gericht im deutschen Frankfurt die Deutsche Bahn zu 1.000 Euro Strafe verurteilt, weil diese einen biologischen Mann mit „Herr“ angesprochen hat.
Ein Kunde, der weder als Frau noch als Herr angesprochen werden möchte, hatte sich diskriminiert gefühlt und gegen die klassische Anrede geklagt. Es geht um den Kauf einer Fahrkarte bei der Deutschen Bahn im Internet, wo der Fahrgast beim Ausfüllen eines Formulars nur die Felder „Frau“ oder „Herr“ zur Verfügung hat – und sonst kein anderes Geschlecht. Welches auch?
Schmerzensgeld für “erlittene psychische Belastung”
Gegenüber Servus TV sagte die “binäre Person” Rene H., dass er beim Fahrschein-Kauf gezwungen werde, zwischen „Frau“ und „Herr“ zu entscheiden. Für ihn sei das eine große Belastung, und er fände es als Missachtung seiner Person und als mangelnden Respekt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihm Recht. Wegen der „erlittenen psychischen Belastung“ sprach das Gericht dem Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu. Nicht nur das: Die Deutsche Bahn darf künftig nicht mehr nur „Herr“ und „Frau“ im Fahrkartenverkaufs-Formular zur Verfügung stellen, sondern muss diese Anreden völlig weglassen oder Möglichkeiten für andere Anredeformen schaffen. Die Deutsche Bahn hat für die Umstellung ein Jahr Zeit, so der Gerichtsbeschluss.
Sechs Geschlechter auf österreichischem Meldezettel
Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt könnte weitreichende Folgen für die Gesellschaft haben. Möglicherweise hat es auch Auswirkungen auf Österreich, wo der Ministerrat der schwarz-grünen Regierung erst kürzlich beschlossen hat, dass auf dem Meldezettel künftig sechs Geschlechter angeführt sein müssen. Unzensuriert berichtete.

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