Möglicherweise ist alles rechtens, die Optik ist jedoch fatal: Der ÖVP-nahe Seniorenbund in Oberösterreich verteidigt eine Zwei-Millionen-Förderung aus dem Non-Profit-Topf (NPO) mit einer Doppelexistenz – so gebe es sowohl eine Teilorganisation der ÖVP, als auch einen gleichnamigen gemeinnützigen Verein. Funktionäre und Mitglieder sind aber weitgehend deckungsgleich.
Obmann ist in beiden Fällen der frühere ÖVP-Landeshauptmann Josef Pühringer, Geschäftsführer ist in beiden Vereinen Franz Ebner. Dass der Seniorenbund mit der Förderung eine Gesetzeslücke ausgenützt habe, weist Ebner gegenüber der APA zurück:
Das sehe ich nicht so, denn es gibt zwei Organisationen.
Rückforderung der Summe wird geprüft
Die Aufregung über die 1.915.194,14 Euro aus dem NPO-Topf der Corona-Hilfe für gemeinnützige Vereine ist dennoch groß. Medien spekulierten nach Auftauchen dieser Förderung, dass nach der Vorarlberger Wirtschaftsbund-Affäre einer weiteren Teilorganisation der ÖVP Ungemach drohe. Der grüne Vizekanzler Werner Kogler, in dessen Ressort der „Non-Profit-Unterstützungsfonds“ angesiedelt ist, hat jedenfalls angekündigt, eine Rückforderung der Summe zu prüfen.
Derweilen ist der Seniorenbund bemüht, zu argumentieren, dass das Geld nicht für Parteiarbeit genutzt werde und dass der Verein, der die Förderung kassierte, keine Teilorganisation der ÖVP sei. Würde das nämlich zutreffen, wäre die Summe zu Unrecht ausgezahlt worden und der Betrag müsste zurückerstattet werden.
Förderung auf ausdrückliche Empfehlung des Sozialministeriums erhalten
In einer Aussendung des Österreichischen Seniorenbundes lässt man Rechtsanwalt Werner Suppan feststellen, dass „die nebulose Verwendung des Begriffs einer Vorfeldorganisation rechtlich und sachlich nicht begründet ist“.
In einer Stellungnahme sagte Oberösterreichs Landesgeschäftsführer Ebner:
Der OÖ Seniorenbund hat auf ausdrückliche Empfehlung des Sozialministeriums und des Seniorenrates beim NPO Fonds um einen Ausgleich der Einnahmenausfälle angesucht und erhalten. Die Einreichung wurde durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und von Juristen als gesetzeskonform bestätigt.
Ministerium weist Darstellung des Seniorenbundes zurück
Gegenüber der APA wies das Sozialministerium die Darstellung des Seniorenbundes gestern, Mittwoch, zurück: Der Seniorenrat als überparteiliche Organisation habe um eine Sonderförderung angesucht, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Man habe den Seniorenrat dann über alle bestehenden Fördermöglichkeiten informiert – es habe “zu keinem Zeitpunkt Förderzusagen in diesem Zusammenhang” gegeben.
In Koglers Ressort hegt man nach den Hinweisen nun jedenfalls Zweifel, ob die Förderungen an den Seniorenbund rechtmäßig waren: Das Ministerium hat die Förderbank des Bundes, AWS, über die der Fonds abgewickelt wird, mit einer Nachprüfung beauftragt.