Die FPÖ hat am Freitag die bereits angekündigte Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über den ORF-Sager „blaue Regierungsbande“ eingebracht und verlangt, die Entscheidung dieser im „ZIB Magazin“ vorzulesen.
Entgleisung im “ZIB Magazin”
Wie berichtet, kam es in der ORF-Sendung „ZIB Magazin“ am 9. Mai zum Eklat, als die Beitragsgestalterin über die Rücktritte der beiden ÖVP-Ministerinnen Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck auch auf den Regierungswechsel nach dem Ende der schwarz-blauen Koalition zurückblickte und wortwörtlich sagte:
Mit Ibiza wird es turbulent. Die Tapetentür beim Bundespräsidenten – sie schwingt, sie schwingt. Regierungsmitglieder kommen und gehen. Erst der Vizekanzler, ihm folgt – nicht ganz freiwillig – der Innenminister und mit ihm die ganze blaue Regierungsbande.
FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl und FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker sprachen in einer Aussendung von einer „Entgleisung des öffentlich rechtlichen ORF“ und forderten eine sofortige Entschuldigung von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann, der ja von der ÖVP in den Posten gehievt worden war.
Peinliche Entschuldigung des ORF
Einen Tag später, am 10. Mai, erfolgte diese Entschuldigung dann tatsächlich am Ende des „ZIB Magazins“. Der Moderator sagte:
Dieser Ausdruck war nicht negativ gesetzt, sondern viel mehr in seiner Bedeutung „familiäre Bande“, um die enge Gemeinschaft der FPÖ zum Ausdruck zu bringen. Dennoch hätte diese Formulierung so nicht auf Sendung gehen dürfen.
Gegen Objektivitätsverbot verstoßen
Der ORF wollte seinen Sehern also tatsächlich weiß machen, dass der Ausdruck „blaue Regierungsbande“ nichts anderes zu bedeuten hätte, als eine „enge Gemeinschaft der FPÖ“. Das schlug für die Freiheitlichen endgültig dem Fass den Boden aus. Kickl meinte:
Die seltsame Erklärung ist fast noch peinlicher als der eigentliche Anlass.
Sodann brachte die FPÖ nun Beschwerde bei der KommAustria ein, weil der ORF ihrer Meinung nach eindeutig gegen das Objektivitätsgebot verstoßen hat.
OGH hält Begriff “Bande” für “kriminelle Vereinigung”
Der von der FPÖ mit der Beschwerde beauftragte Rechtsanwalt Christoph Völk sieht sogar einen strafrechtlichen Bezug und bringt dazu eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Ausdruck „Bluffer-Bande“ ins Treffen. Völk zitiert aus einem Urteil des OGH vom 29. April 2017:
Auch der Umstand, dass der Begriff „Bande“ im StGB bis zum 30.0.2002 für den heute mit „krimineller Vereinigung“ bezeichneten Tatbestand verwendet wurde, zeigt wie stark negativ und ehrverletzend der Begriff „Bande“ von einem durchschnittlichen Erklärungsempfänger verstanden werden wird.
Tatbestand der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung
Der Begriff „Bande“ sei nicht nur negativ besetzt, sondern werde auch überwiegend abwertend gebraucht, so auch in dem vorliegenden Zusammenhang, so Völk weiter. Der inkriminierte Beitrag überschreite damit die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker. Die ihm zurechenbare Äußerung verwirkliche den zivilrechtlichen Tatbestand der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung.
FPÖ verlangt Verlesen der KommAustria-Entscheidung
In der Beschwerde der Freiheitlichen an die KommAustria wird daher verlangt:
Die KommAustria möge den ORF gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G auftragen, in der nächsten Sendung „ZIB Magazin“, nach Vorliegen der Feststellung der Berechtigung der Beschwerde, die oben genannte und festzustellende Rechtsverletzung durch Verlesen zu veröffentlichen und darüber hinaus diese Veröffentlichung enthaltende Sendung für sieben Tage unter http://tvthek.orf.at zum Abruf bereit zu halten.