Die Schikanen für Studenten an den heimischen Universitäten nehmen offenbar kein Ende. Von dreifach Geimpften werden Tests verlangt, manche Lehrveranstaltungen sind nur mit einem „2G“-Nachweis zu besuchen und an der Universität für Bodenkultur (BOKU) gilt nach wie vor Maskenpflicht.
Maskenpflicht auch im Sommersemester
Eine Studentin wandte sich nun an unzensuriert, um auf diese „schikanösen Zustände“ aufmerksam zu machen. Die Universität Wien plane, so die junge Dame, die Maskenpflicht für Studierende – anders als für Mitarbeiter – voraussichtlich im ganzen Sommersemester beizubehalten. Die Leiter von Lehrveranstaltungen würden machen, was sie wollen. So würden dreifach Geimpfte gezwungen, zusätzliche Tests vorzuzeigen. An der BOKU gelte nach wie vor Maskenpflicht.
“2G” bei Präsenzveranstaltungen
Besonders demütigend für impffreie Studierende: Bei Präsenzveranstaltungen mit Verköstigung (etwa von der Studienrichtungs-Vertretung organisierte Info-Veranstaltungen oder gemeinsame Abende zum Kennenlernen) gilt die „2G“-Regel.
In Disco ja, im Hörsaal nein
Dafür fehlt der Studentin jegliches Verständnis, sie sagte gegenüber unzensuriert:
Betroffene Studenten können zwar mit ihren Kollegen in einem Restaurant oder einer Disco zum Beispiel eng an eng zusammensitzen, dürfen aber im Universitätsgebäude nicht an einem Info-Abend, wo auch Getränke abgegeben werden, teilnehmen.
Brandrede von Kassegger im Parlament
FPÖ-Nationalratsabgeordneter Axel Kassegger, seit 25 Jahren selbst an Universitäten als Vortragender tätig, hielt bezüglich „evidenzbefreite Willkür“ und „Chaos an den Unis“ am 23. März eine Brandrede im Parlament.
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FPÖ-Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen abgelehnt
In einem Antrag zum Hochschulgesetz forderte die FPÖ den ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek auf, die schikanösen Zutrittsregeln endlich fallen zu lassen. Doch ÖVP, SPÖ und Grüne lehnten diesen Antrag der Freiheitlichen ab.
Hochschulen haben “Lizenz für absurde Regelungen”
Kassegger sprach von einer „Lizenz für absurde Regelungen“, die man den Universitäten mit der Covid-Verordnung gab. Die unverhältnismäßigen Einschränkungen würden zudem das Grundrecht der Bildung verletzen.