Ukrainische Botshaft in Österreich

Mit der Adresse der ukrainischen Botschaft in Österreich warb der Botschafter auf Facebook um Söldner für den Krieg.

13. Mai 2022 / 14:46 Uhr

Privilegierte Stellung: Keine Anzeige gegen ukrainischen Botschafter trotz verbotener Söldner-Anwerbung

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an FPÖ-Nationalratsabgeordneten Martin Graf hat jetzt ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg zugeben müssen, dass der ukrainische Botschafter trotz Verbot in Österreich um Söldner geworben hat. Weil dieser aber Privilegien genießt, kann gegen ihn strafrechtlich nicht vorgegangen werden.
Verbotene Söldner-Rekrutierung seit 9. März bekannt
Wie berichtet, hatte die ukrainische Botschaft mit der Adresse im 18. Wiener Gemeindebezirk auf Facebook um Söldner geworben. Allerdings ist das nach österreichischem Recht explizit verboten. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage von Graf sagte Schallenberg, dass dies seinem Ressort seit 9. März bekannt sei. Der Leiter der Protokollabteilung habe dem ukrainischen Botschafter daraufhin kommuniziert, „dass die Bildung eines Freiwilligenkorps und das Betreiben einer Werbestelle nach § 320 StGB untersagt ist und die ukrainische Botschaft gem. Art. 41 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WDK) die Gesetze des Empfangsstaates zu beachten hat“.
Botschafter inländischer Strafbarkeit entzogen
Nach diesem Gespräch wären die gegenständlichen Aufrufe von der Facebook-Seite der Botschaft entfernt worden. Eine Strafanzeige wegen dieses Vergehens werde es aber nicht geben, weil die Mitarbeiter der Botschaft gemäß Art. 22 und 31 WDK aufgrund ihrer „privilegien- und immunitätsrechtlichen Stellung“ der inländischen Strafbarkeit entzogen seien.
Wie viele Österreicher sind für Ukraine in Krieg gezogen?
Offen bleiben die Fragen von Graf, wie viele Personen tatsächlich für die Ukraine in den Krieg gezogen sind, wie viele davon die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und gegen wie viele dieser Personen das Außenministerium die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft angeregt hat. Zu diesen interessanten Fragen gab Schallenberg keine Auskunft – und äußerte sich nur knapp:

Hierzu liegen meinem Ressort keine Informationen vor.

Nationalratsabgeordneter Graf sagte gegenüber unzensuriert, es sei unglaublich, was da passiere.

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