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Susanne Fürst

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst fordert eine Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der VfGH-Richter zu “Lockdown für Ungeimpfte” und “2G”.

4. April 2022 / 19:57 Uhr

“Lockdown für Ungeimpfte”: FPÖ fordert Transparenz zu Abstimmungsverhalten der VfGH-Richter

Dass der “Lockdown für Ungeimpfte” sowie die diskriminierende “2G”-Regelung der Bundesregierung vom Verfassungsgerichtshof in einem “Grobverfahren” als verfassungsmäßig befunden wurden, empört nicht nur zahlreiche geschädigte und ausgegrenzte Bürger, sondern ruft weiterhin Kritik der FPÖ hervor. Verfassungssprecherin Susanne Fürst fordert daher nun eine Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Richter.
Stellen Verfassungsrichter Regierung Persilschein aus?
Für Fürst könne es nicht sein, dass Corona-Maßnahmen, von denen alle Österreicher massiv betroffen waren, von den VfGH-Richtern ohne genauere Durchsicht und Überprüfung als verfassungsmäßig bewertet werden. Damit würde man der Regierung einen Persilschein für ihre “maßlose, übergriffige und vollkommen unverhältnismäßige Corona-Politik” ausstellen, so Fürst.
Denn die Maßnahmen wurden im Großen und Ganzen nicht in der Tiefe mit der Frage der Evidenz und der Verhältnismäßigkeit überprüft, sondern man habe sich mehr oder weniger “auf die von der Regierung medial kolportierte und mit Millionen Euro an Inseraten geförderte Sichtweise gestützt”.
Richter müssen Abstimmungsverhalten offenlegen
Die Bürger haben allerdings ein Recht auf Transparenz. Immerhin gehe es auch um eine fundamentale Zukunftsfrage für alle künftigen möglicherweise von einer Regierung geplanten Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte, wie etwa die immer noch im Raum stehende Impfpflicht.
Daher fordert die FPÖ-Verfassungssprecherin eine Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der VfGH-Richter, um öffentlich zu machen, ob tatsächlich alle Richter diese Vorgehensweise gebilligt haben:

Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass sich die Verfassungsrichter umfassend und im Detail mit derartigen in der Geschichte der Zweiten Republik einmaligen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte befassen. Und sie hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer warum welche Meinung vertritt und welche Entscheidung trifft.

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