Betrugsverdacht gegen Martin Ho. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien im März ein Ermittlungsverfahren gegen den Szene-Wirt eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass Ho bei den Abrechnungen von Corona-Förderungen geschwindelt hat. Das Online-Medium dossier.at hat als erstes darüber berichtet.
Nach Sobotka auch Ho im Visier der Justiz
Eigentlich nicht verwunderlich. Es vergeht inzwischen kaum ein Tag ohne neuerlichen Skandal im ÖVP-Umfeld. Erst gestern, Mittwoch, gab es einen Knalleffekt um Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Gegen den zweiten Mann im Staat wird wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Er soll aus „unsachlichen, parteipolitischen Erwägungen“ für die Besetzung des Postens des Vize-Polizeipräsidenten in Wien in Person von Franz Eigner gesorgt haben. Unzensuriert berichtete.
Früher als andere über “Lockdowns” informiert
Dass Ho besonders im Fokus der Öffenltlichkeit steht, verdankt er seiner engen Bekanntschaft zu Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Seine Verbindung ins Bundeskanzleramt brachte ihm den Spitznamen „Horakel“ ein, denn Ho soll während der „Pandemie“ früher als andere über „Lockdowns“ informiert gewesen sein. Kurz hat das immer bestritten.
“Rechtwidrige Kurzarbeiterförderungen”
Nicht vorausgesehen haben dürfte Ho die Ermittlungen gegen ihn. Das Strafverfahren soll eine Sachverhaltsdarstellung des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien ausgelöst haben. Dossier.at schrieb dazu:
“Auf Basis der uns vorhandenen Lohn- und Gehaltsabrechnung und auf Basis von Covid-19-Kurzarbeits-Dienstzetteln besteht der Verdacht, dass der vormalige Arbeitgeber unserer Mandanten in großem Umfang rechtswidrig Kurzarbeitsförderungen beantragt und bekommen hat”, hält der Wiener Rechtsanwalt Paul Kessler in einer E-Mail vom 6. August 2021 an das AMS Wien fest. “Zu diesem Zweck haben wir bereits mit dem Amt für Betrugsbekämpfung beim Bundesministerium für Finanzen Kontakt aufgenommen”.
Ho-Sprecher weist “betrügerisches Handeln” zurück
Gegenüber dossier.at wies der Presseverantwortliche von Ho betrügerisches Handeln zurück. Man arbeite mit dem AMS Wien und allen in die Causa involvierten öffentlichen Stellen konstruktiv zusammen, um offene Fragen zu klären. Alle Abrechnungen seien nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Es gilt die Unschuldsvermutung.