Hat eine Redakteurin der Zeitung Heute der Mutter eines 17-jährigen Sohnes, der mutmaßlich nach der Corona-Impfung an einer Herzmuskelentzündung verstorben ist, anwaltliche Hilfe zugesagt? Von diesem angeblichen Versprechen will die Journalistin nichts mehr wissen. Es steht Aussage gegen Aussage.
Bei Obduktion Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung festgestellt
Wie berichtet, verstarb der Sohn von Michaela W., die in der Nähe von Krems in Niederösterreich zuhause ist, drei Monate nach der zweiten Corona-Impfung. Bei der Obduktion wurde sowohl eine Herzmuskelentzündung, als auch eine Herzbeutelentzündung festgestellt.
Zeitlicher Zusammenhang nicht bewiesen
Ob es einen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gibt, ist bis heute nicht geklärt. Die Anzeige der Polizei gegen Unbekannt wurde bald fallengelassen. Der Mutter wurde lediglich geraten, diesen Fall beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden, was sie auch tat. Doch Michaela W. möchte diesen für sie so traurigen Akt nicht schließen. Ihr Vorhaben: Mit einem Rechtsanwalt beweisen, dass der Tod ihres Sohnes einen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung hat. Dafür aber fehlt ihr das Geld.
Anwaltliche Hilfe versprochen?
Michaela W. behauptet gegenüber unzensuriert, dass eine Redakteurin der Zeitung Heute angeboten habe, einen Anwalt zur Verfügung zu stellen. Nur aufgrund dieser Zusage habe sie den Obduktionsbericht an die Zeitung geschickt. Doch dann habe sie von dieser Dame nichts mehr gehört, weshalb sie folgende Mail an Heute schrieb:
Sie haben ja am Telefon zu mir gesagt, dass mir ein Anwalt von der Heute-Zeitung zur Verfügung gestellt wird. Nur deshalb habe ich ihnen den Obduktionsbericht von meinem Oli gemailt. Ich hätte ihnen sonst dieses Dokument nicht zukommen lassen. Ich würde halt schon gerne Kontakt mit Ihnen haben, aber falls nicht, dann muss ich meine Einverständniserklärung zurückziehen.
Heute-Redakteurin: “Habe keine Versprechung gemacht”
Gestern, Mittwoch, meldete sich die Heute-Journalistin bei Michaela W. und schrieb per Mail zurück:
Ich habe Ihnen gesagt, dass ich mich in der Sache an den Stellen erkundigen werde, die Sie mir genannt haben. So etwas passiert nicht über Nacht, ich muss selber darauf warten, dass die Leute mir antworten. Ich habe Ihnen keine Versprechung gemacht, weil ich das gar nicht kann. Ich habe gesagt ich werde den Fall prüfen und mich für Sie einsetzen. Sollte die Sache allerdings so aussehen, als wäre Ihr Sohn überhaupt nicht wegen der Impfung verstorben, kann ich Ihnen nicht helfen, genau deswegen jemand zu klagen.