Mädchen / Impfung

Nach dem Tod einer 15-Jährigen will die Staatsanwaltschaft keinen zur Rechenschaft ziehen, auch wenn bewiesen wäre, dass das Mädchen aufgrund einer Nebenwirkung der Impfung das Leben verloren hätte.

1. März 2022 / 16:55 Uhr

Nebenwirkung bekannt, daher kein Verfahren bei Tod durch Corona-Impfung

Ein 15-jähriges Mädchen soll nach Verdacht der Mutter an einer Corona-Impfung verstorben sein. Das zu beweisen, ist fast unmöglich, aber selbst wenn das Mädchen durch eine Herzmuskelentzüdung aufgrund des Impfstoffes das Leben verloren hätte, würde die Staatsanwaltschaft kein Verfahren einleiten, weil es eine bekannte Nebenwirkung sei.
Schwerwiegende Nebenwirkungen sollen zum Tod geführt haben
„Es ist unfassbar“, kommentierte FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch auf Telegram diese Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Bayern, Bundesrepublik Deutschland, wo der Fall des 15-jährigen Mädchens aus Bayreuth liegt. Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung sollen zu dem Tod des Mädchens am 17. November 2021 geführt haben.
Rechtsmediziner geht von zwei Todesmöglichkeiten aus
Feststeht: Der Rechtsmediziner entdeckte bei der Obduktion eine Herzerkrankung, von der die Mutter des Mädchens nichts wusste. In einem Gutachten, aus der die Zeitung Bayreuther Tagblatt berichtete, geht hervor, dass der Mediziner von zwei Möglichkeiten ausgeht, die zum Tod des jungen Mädchens geführt haben könnten. Eine Herzmuskelentzündung als Nebenwirkung der Impfung oder eine Lungenentzündung im ursächlichen Zusammenhang mit der Herzmuskelentzündung.
Ermittlungen eingestellt
Beide Vermutungen seien abschließend nicht bewiesen, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Bayreuther Tagblatt. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil kein Fehlverhalten des Arztes, der die Impfung verabreichte, festgestellt wurde.
Keiner kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden
Fassungslos macht folgender Absatz in der Zeitung, in dem die Staatsanwaltschaft so zitiert wird:

Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Heißt: Das geimpfte Mädchen ist am Tod selber schuld, weil die Nebenwirkungen ja bekannt seien.
Österreich hebt Impfpflicht dennoch nicht auf
FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch meinte dazu auf Telegram:

Und in Österreich hebt diese schwarz-grüne Regierung – mit Unterstützung von SPÖ und NEOS – trotzdem das Impfpflicht-Gesetz nicht auf. Wer übernimmt nun die Verantwortung für Nebenwirkungen samt Todesfolgen?

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