Eines Nationalratspräsidenten völlig unwürdig verglich Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Freitag im gemeinsamen TV-Format von Kronen Zeitung, Kurier und profil, „Club 3“, allen Ernstes die Aufforderung der Opposition, wegen seiner Befangenheit im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss die Vorsitzführung aufzugeben, mit der Ausschaltung der Parlaments 1933.
“Irgendwelche Unterstellungen”
Wörtlich erklärte er:
Es kann nicht sein, dass jemand wegen irgendwelcher Unterstellungen aus einer Funktion herausgeht, der Erste, der Zweite, der Dritte Präsident. Das hatten wir schon 1933.
Der ehemalige Geschichtslehrer Sobotka habe bezüglich U-Ausschuss-Vorsitz einen „bemerkenswerten historischen Vergleich“ gezogen, schrieb am Samstag die Kronen Zeitung.
„Im Interesse der Würde des Hohen Hauses den Vorsitz abgeben“
Nach seinen „kruden historischen Vergleichen ist ÖVP-Nationalratspräsident Sobotka nun endgültig als U-Ausschuss-Vorsitzender untragbar“, erklärte der FPÖ-Fraktionsvorsitzende im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss, Christian Hafenecker, in einer Aussendung. Er müsse „im Interesse der Würde des Hohen Hauses den Vorsitz abgeben“.
Sobotka: “Gegen Vorverurteilungen”
Bezüglich seiner Aussage zum U-Ausschuss, habe er zum Ausdruck bringen wollen, „dass heutzutage immer stärker mit Vorverurteilungen gearbeitet wird, unabhängig von der tatsächlichen rechtlichen Grundlage“, so ein Sprecher des Nationalratspräsidenten gegenüber der APA.
“Aussage nicht auf Dollfuß-Regime bezogen”
Die Geschäftsordnung des Nationalrates sehe Befangenheit für Abgeordnete – wie es auch die Präsidenten sind – nicht vor, da sie durch die Wahl legitimiert seien.
Die Keule der Befangenheit könnte so gegen jeden Vorsitzenden gerichtet werden, was zur Folge hätte, dass der U-Ausschuss nicht durchgeführt werden könnte. Der Vergleich mit dem Jahr 1933 habe sich daher ausschließlich auf die Rücktritte von Vorsitzenden und nicht auf das von der Polizei des Dollfuß-Regimes verhinderte Zusammentreffen des Nationalrates bezogen.